Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

bibifor, damit der Zinsbetrag von 0.50 RM erreicht wird. Die Mind 
beträgt: bei 3°/->: 60, bei 4°/ 0 ; 45, bei 4^°/«: 40, bei 5°/«: 86, hei 
'Zahl 
Die Wechselrechnungen sind vom Verkäuser oder dessen Prokuristen (Säf.-. 
bollmächtigten) eigenhändig zu quittieren. \\3 
Die Verwahrung der Wechsel erfolgt in verschließbaren Mappen, Porte 
feuilles. Hieraus leitet sich ab die Bezeichnung für den gesamten Wechseln 
besitz einer Bank: das Wechselportefeuille. 
Dem Käufer bietet der Wechselankauf folgende Vorteile: 
1. Mit dem Eingang des Betrages ist — normalerweise — an einem im 
voraus bestimmten Tage zu rechnen. 
2. Auch vor dem Fälligkeitstage bereits kann die Wechselsumme durch 
Weiterverkauf des Wechsels (Rediskont) flüssig gemacht werden; an 
Liquidität steht also der Wechselbestand dem Barvorrat nicht wesent 
lich nach. 
3. Der Zinsfuß steht bei Abschluß des Geschäfts fest, daher haben Dis 
kontveränderungen auf schon erfolgte Diskontierungen keinen Einfluß. 
ß) Erfordernisse der anzukaufenden Wechsel usw. 
Die der Reichsbank zum Kauf angebotenen Wechsel müssen zunächst den 
Erfordernissen des Bankgesetzes genügen. Sie müssen weiter dem 
Wechselgesetz oder den an dem ausländischen Ausstellungsorte 
geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen und auf einen B a n k p l a tz 
(Reichsbankdirektorium Berlin, Reichsbankhauptstelle, Reichsbankstelle oder 
Reichsbanknebenstelle) oder einen Jnkassoplatz der Reichsbank (b. i. 
eine selbständige, den Bankplätzen benachbarte Gemeinde) lauten. 
Die Wechsel sind an die einziehende Bankanstalt zu girieren, soweit nicht 
infolge besonderer Vereinbarung mit der annehmenden Bankanstalt die 
abgekürzte Jndossierungsform angewendet wird. In diesem Falle 
Muß der Diskontant schriftlich, auf besonderem Muster, die Reichsbank ein 
für allemal ermächtigen, die Giros auszufüllen. Der Wohnort des Dis 
kontanten ist jedoch stets beizufügen. Das Giro auf den Wechseln an die 
Bankanstalten würde also z. B. lauten: 
An die Reichshank 
Breslau, den 
!) 
(Unterschrift.) 
l ) Hier muß ein zur Ausfüllung des Giros genügend großer Raum frei bleiben. 
16 G-babö so. A. 
241
	        
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