Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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wertes will er seine Kalkulation auf eine feste Unterlage bringen. Der 
Fabrikant, der Aufträge für spätere Lieferung im Jnlande bekommt 
und zur Herstellung dieser Ware auf Rohstoffimporte aus dem Auslande 
angewiesen ist, muß' sich den Gegenwert für diese Auslandsbezüge sofort 
eindecken. Andernfalls würde er ein Valutarisiko eingehen, da er bei seiner 
Kalkulation den gegenwärtigen Rohstoffpreis im Ausland, umgerechnet zum 
augenblicklichen Devisenkurs, zugrundegelegt hat. 
Als Termin für die Abwicklung von Devisen-Termingeschäften können 
1, 2, 3 oder mehr Monate festgesetzt werden, und es können die Monats 
anfänge, die Monatsenden oder ganz beliebige Tage gewählt werden. Ein- 
heitliche Bräuche wie beim Termingeschäft in Effekten bestehen nicht. 
Der Importeur braucht also Termindevisen; der Exporteur dagegen hat 
solche abzugeben. Unmittelbar miteinander in Verbindung treten können 
aber Exporteur und Importeur nicht. Selbst wenn sie gegenseitig ihren 
Bedarf und ihren Überschuß kennen würden, wäre das nicht möglich, weil 
die Summen und die Fälligkeitstage nicht so beschaffen sind, wie sie der 
Importeur gerade benötigt. Daher müssen vermittelnd die Banken da 
zwischentreten. Diese halten, sofern dem nicht Bestimmungen 
derDe Visengesetzgebung ihres Landes entgegen st ehe n, 
einen eisernen Fonds in Devisen. Meist geschieht das in Form von Gut 
haben bei Banken in verschiedenen Ländern. Müssen die Banken ihre 
Bestände (Guthaben) angreifen, so füllen sie sie tunlichst bald wieder auf; 
ebenso stoßen sie Beträge ab, wenn sie eine gewisse Höhe überschreiten. 
Geben die Banken Termindevisen ab, so decken sie sich, um nicht ein 
Kursrisiko einzugehen, gleichzeitig per Kasse ein. Sie brauchen dazu 
sofort den entsprechenden Betrag in ihrer Landeswährung und erhalten 
Zug um Zug den Gegenwert in der fremden Valuta, die sie zinsbringend im 
Auslande anlegen. Diesem Zins g e w i n n im Auslande steht gegenüber der 
Zins v e rl u st in der heimischen Währung, denn der Käufer zahlt ja erst bei 
Erfüllung des Termingeschäfts, sagen wir z. B. in 3 Monaten. 
Kauft, umgekehrt, eine Bank von einem Exporteur eine in 3 Monaten 
fällige Devise, so wird die Bank sich gegen Kursverlust sichern, indem sie die 
nach 3 Monaten fällige Devise sofort PerKasseverkauft. Sie erhält 
dafür den Gegenwert in der Landeswährung, braucht aber Zug um Zug den 
Betrag in der fremden Valuta.
	        
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