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wertes will er seine Kalkulation auf eine feste Unterlage bringen. Der
Fabrikant, der Aufträge für spätere Lieferung im Jnlande bekommt
und zur Herstellung dieser Ware auf Rohstoffimporte aus dem Auslande
angewiesen ist, muß' sich den Gegenwert für diese Auslandsbezüge sofort
eindecken. Andernfalls würde er ein Valutarisiko eingehen, da er bei seiner
Kalkulation den gegenwärtigen Rohstoffpreis im Ausland, umgerechnet zum
augenblicklichen Devisenkurs, zugrundegelegt hat.
Als Termin für die Abwicklung von Devisen-Termingeschäften können
1, 2, 3 oder mehr Monate festgesetzt werden, und es können die Monats
anfänge, die Monatsenden oder ganz beliebige Tage gewählt werden. Ein-
heitliche Bräuche wie beim Termingeschäft in Effekten bestehen nicht.
Der Importeur braucht also Termindevisen; der Exporteur dagegen hat
solche abzugeben. Unmittelbar miteinander in Verbindung treten können
aber Exporteur und Importeur nicht. Selbst wenn sie gegenseitig ihren
Bedarf und ihren Überschuß kennen würden, wäre das nicht möglich, weil
die Summen und die Fälligkeitstage nicht so beschaffen sind, wie sie der
Importeur gerade benötigt. Daher müssen vermittelnd die Banken da
zwischentreten. Diese halten, sofern dem nicht Bestimmungen
derDe Visengesetzgebung ihres Landes entgegen st ehe n,
einen eisernen Fonds in Devisen. Meist geschieht das in Form von Gut
haben bei Banken in verschiedenen Ländern. Müssen die Banken ihre
Bestände (Guthaben) angreifen, so füllen sie sie tunlichst bald wieder auf;
ebenso stoßen sie Beträge ab, wenn sie eine gewisse Höhe überschreiten.
Geben die Banken Termindevisen ab, so decken sie sich, um nicht ein
Kursrisiko einzugehen, gleichzeitig per Kasse ein. Sie brauchen dazu
sofort den entsprechenden Betrag in ihrer Landeswährung und erhalten
Zug um Zug den Gegenwert in der fremden Valuta, die sie zinsbringend im
Auslande anlegen. Diesem Zins g e w i n n im Auslande steht gegenüber der
Zins v e rl u st in der heimischen Währung, denn der Käufer zahlt ja erst bei
Erfüllung des Termingeschäfts, sagen wir z. B. in 3 Monaten.
Kauft, umgekehrt, eine Bank von einem Exporteur eine in 3 Monaten
fällige Devise, so wird die Bank sich gegen Kursverlust sichern, indem sie die
nach 3 Monaten fällige Devise sofort PerKasseverkauft. Sie erhält
dafür den Gegenwert in der Landeswährung, braucht aber Zug um Zug den
Betrag in der fremden Valuta.