Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

384  Buch  5.  Kap.  2.  Consumtionsveränderungen.
verloren.  Im  Ganzen  leisten  überhaupt  alle  luxuspolizeilichen
Maßregeln  weniger,  als  von  ihnen  erwartet  zu  werden  pflegt,
weil  sie  keineswegs  der  Neigung  zur  Genußsucht,  sondern  lediglich
deren  äußerer  Bethätigung  entgegentreten.  Sehr  viel  mehr
erzielen  ferner  selbst  die  länger  bestehen  gebliebenen  und  in  das
Gebiet  der  Sittenpolizei  eingreifenden  Anordnungen  nicht,  welche
durch  Untersagung  gewisser  Glücksspiele,  Vorbehalt  der  Ertheilung
von  Schankconcessionen,  Beschränkung  der  Abhaltung  von  Tanzvergnügnngen
  re.  die  Gelegenheit  und  damit  die  Versuchung
zu  nnwirthschaftlicher  Verzehrung  zu  vermindern  suchen,  obgleich
deren  äußerliche  Einhaltung  eher  durchzusetzen  ist.  Dieselben
entsprechen  zeitlich  in  Folge  bestimmter  Entwickelungszustände
vorhandenen  Bedürfnissen,  werden  aber  ebenfalls  mit  weiteren
Fortschritten  der  sittlichen  Kultur  vcrhältnißmäßig  entbehrlicher.
Ein  Beispiel  dafür,  wie  dergleichen  Ziele  sich  alsdann  in  besonderen ­
  Fällen,  in  denen  Abhilfe  recht  noth  thut,  auch  auf  dem  Wege
der  Selbsthilfe  verfolgen  lassen,  bieten  die  Mäßigkeitsvereine  dar.
Mit  ungleich  größerem  Erfolge  kann  dagegen  mittelbar  in
der  oben  angedeuteten  Weise  ans  Art  und  Richtung  der  Consumtion
  eingewirkt  werden,  namentlich  also  vermittelst  Herbeiführung ­
  förderlicher  Vorbedingungen  für  das  Eintreten  von
Consumtionsverbesserungen,  die  ihrerseits  theils  durch  Begünstigung ­
  einer  gedeihlichen  Entwickelung  mancher  bereits  im
Vorhergehenden  erwähnter  Verhältnisse  und  Einrichtungen,  theils
durch  Hinwegräumung  derjenigen  Hindernisse  zu  ermöglichen
ist,  welche  dem  Zumdurchbruchkommen  einer  angemesseneren
Gestaltung  der  Bedürsnißbefriedigung  etwa  noch  entgegenstehen.
Die  Beseitigung  desfallsiger  Hindernisse  aber  wird  erreicht  z.  B.
durch  zweckmäßige  Handhabung  der  Armenpflege,  durch  echte
Wirthschaftlichkeit  bei  der  Verarmung  vorbeugen  wollender  Hilfeleistung, ­
  bei  mildthätiger  Unterstützung  arbeitsunfähiger  und
aufhelfender  Rettung  erwerbsfähiger  Armen  re.,  und  insbesondere
endlich  auch  durch  alle  Bestrebungen  und  Maßnahmen,  welche
geeignet  sind,  mittels  vernünftiger  Volksbildung,  geläuterter
religiöser  Erziehung  der  Jugend  re.  die  mit  verblendetem  Sichgehenlassen
  verbundene  sinnliche  Rohheit  zu  bannen,  die  Befähigung
zur  Selbstbeherrschung  sowie  zum  Einhalten  kluger  Mäßigkeit  zu
verallgemeinern,  und  vermöge  sittlich  veredelnder  Einflüsse  die
wirthschaftliche  Gesittung  zu  heben,  deren  Urquelle  auf  einem
nicht  mehr  der  Wirthschastslehre  zugehörigen  Gebiete  entspringt.
            
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