Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die Aktionäre selbst haben kein Stimmrecht und dürfen auch nicht an der Ge 
neralversammlung teilnehmen. 
Viele gerade sehr einträgliche Geschäfte sind der Bank verboten, 
weil die beteiligten Länder fürchten, daß dadurch ihren Banken eine Kon 
kurrenz erwächst. Die Anlagen werden durch Vermittlung der betreffenden 
Zentralbanken vorgenommen, die auf diese Weise von allen Geschäften an 
ihren Märkten unterrichtet sind. Die D i v i d e n d e ist auf 12 °/ 0 begrenzt. 
6 °/ 0 hiervon sind kumulativ, d. h. der Aktionär hat Anspruch auf Zahlung 
der Dividendenrückstände vor jeder neuen Gewinnverteilung. 
Ein wesentlicher Teil der Aufgaben der BIZ. ist in Wegfall gekommen 
durch Beseitigung der Reparationen: Am 9. Juli 1932 war 
das Abkommen von Lausanne unterzeichnet. Tatsächlich war das 
Ende der Reparationen bereits am 19. Juni 1931 eingetreten, als Präsi 
den H o o v e r der Welt durch moralischen Druck seinen Moratorium s- 
Vorschlag aufzwang. 
Die großen Hoffnungen, die an die Gründung der BIZ. geknüpft wor 
den waren, sind keineswegs in Erfüllung gegangen. Es wird der BIZ. nicht 
leicht werden, einen neuen Aufgabenkreis und eine allgemein befriedigende 
Beschäftigung für ihr eigenes und für das fremde Kapital zu finden. 
Nicht unerwähnt darf bleiben, daß die Jahresberichte der BIZ. sehr 
viel wertvolles Material enthalten, auch hinsichtlich der Bankgesetzgebung 
der einzelnen Länder.
	        
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