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Die Aktionäre selbst haben kein Stimmrecht und dürfen auch nicht an der Ge
neralversammlung teilnehmen.
Viele gerade sehr einträgliche Geschäfte sind der Bank verboten,
weil die beteiligten Länder fürchten, daß dadurch ihren Banken eine Kon
kurrenz erwächst. Die Anlagen werden durch Vermittlung der betreffenden
Zentralbanken vorgenommen, die auf diese Weise von allen Geschäften an
ihren Märkten unterrichtet sind. Die D i v i d e n d e ist auf 12 °/ 0 begrenzt.
6 °/ 0 hiervon sind kumulativ, d. h. der Aktionär hat Anspruch auf Zahlung
der Dividendenrückstände vor jeder neuen Gewinnverteilung.
Ein wesentlicher Teil der Aufgaben der BIZ. ist in Wegfall gekommen
durch Beseitigung der Reparationen: Am 9. Juli 1932 war
das Abkommen von Lausanne unterzeichnet. Tatsächlich war das
Ende der Reparationen bereits am 19. Juni 1931 eingetreten, als Präsi
den H o o v e r der Welt durch moralischen Druck seinen Moratorium s-
Vorschlag aufzwang.
Die großen Hoffnungen, die an die Gründung der BIZ. geknüpft wor
den waren, sind keineswegs in Erfüllung gegangen. Es wird der BIZ. nicht
leicht werden, einen neuen Aufgabenkreis und eine allgemein befriedigende
Beschäftigung für ihr eigenes und für das fremde Kapital zu finden.
Nicht unerwähnt darf bleiben, daß die Jahresberichte der BIZ. sehr
viel wertvolles Material enthalten, auch hinsichtlich der Bankgesetzgebung
der einzelnen Länder.