Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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tätigfett, die aus den Preisunterschieden der gleichen Börsenwerte an ver 
schiedenen Plätzen Nutzen zu ziehen sucht. Der Arbitrageur (Arbitragists, 
der sie ausübt, muß genau kennen: die Bräuche der verschiedenen Börsen, 
die Geld- und Münzverhältnisse, die Lieferzeit und die wechselgesetzlichen 
Bestimmungen der für ihn in Betracht kommenden Länder, er muß kalt 
blütig, gewandt und rasch entschlossen sein und lagt not least große Fertig 
keit im Rechnen besitzen. Gegenstand der Arbitrage können alle Handels 
objekte mit regulärem Markte sein. In Betracht kommen aber nur die 
Gold-, die Geld-, die Devisen- und die Wertpapier 
arbitrage. 
Der Arbitrageur läßt sich von verschiedenen Börsen die Kurse der 
Papiere, in denen er arbitrieren will, telegraphisch oder telephonisch 
kommen, und kauft dort, wo es am billigsten ist, verkauft da, wo er den 
höchsten Kurs erzielen kann. 
Die Ausgleichsarbitrage sucht den Weg zu ermitteln, auf dem eine 
bestimmte Verbindlichkeit im Jnlande oder Auslande am billigsten beglichen 
werden kann. Die Begleichung einer Schuld kann auf dreierlei Weist 
erfolgen: 
1. durch direkte Rimesse, d. h. durch Sendung von barem Gelde oder 
durch Sendung von Schecks oder Wechseln auf den fremden Platz; 
2. durch direkte Tratte, d. h. der Schuldner beauftragt den Gläubiger, 
auf ihn einen Wechsel oder eine Anweisung zu ziehen; 
3. durch indirekte Rimesse, d. h. durch Sendung von Wechseln, Schecks 
usw. auf einen dritten Platz, z. B. Sendung von Berlin nach London 
in Wechseln auf Paris. — Der Arbitrageur muß bei dieser in 
direkten Arbitrage die Kurse mehrerer Plätze vergleichen, 
um festzustellen, wo er zur Abdeckung einer Schuld eine Devise ain 
billigsten kaufen kann. 
Während es sich bei der Ausgleichsarbitrage darum handelt, den vorteil 
haftesten Weg zu suchen, um eine bereits bestehende Verbindliche 
keii zu begleichen oder eine Schuld einzuziehen, werden bei der Difst""ü' 
arbitrage zwei neue Geschäfte eingegangen. Der Arbitrageur su^ 
ein Wertpapier oder eine Devise oder ein Quantum gemünztes oder »n- 
gemünztes Edelmetall an einem Orte so billig zu erwerben, daß
	        
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