Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Die  Markbeträge  werden  auf  der  Generalaufstellung  (Vordruck ­
  III),  getrennt  nach  Käufen  (abzunehmenden  Posten)  und  Verkäufen
(zu  liefernden  Posten),  gesammelt.  Der  Ausgleich  der  gesamten
Umsätze  eines  Mitgliedes  erfolgt  also  nur  durch  zwei
Rechnungen.
Die  zu  liefernden  Wertpapiere  sind  der  L.K.  auf  ihr  Efsekten-Girokonto
beim  Kassenverein  zu  überweisen.  Die  Rechnung  schreibt  der  Lieferer  aus.
Der  Zahlungsausgleich  geht  über  das  Girokonto  der  L.K.  beim  Kassenverein,
über  die  abzunehmenden  Wertpapiere  schreibt  die  L.K.,  auf  Grund  der  eingereichten ­
  Generalaufstellung,  eine  Rechnung  aus.  Diese  erhält  das  Mitglied
durch  den  Kassenverein,  durch  den  es  auch  den  Betrag  auf  das  Girokonto
der  L.K.  übermittelt;  die  L.K.  überweist  die  Stücke  durch  Giro-Effektendepot,
  da  ja  alle  Mitglieder  dem  stückelosen  Giroverkehr  angeschlossen  sind.
Die  Skontration  ist  in  Ordnung,  wenn  die  Gesamtsumme  der  Beträge,
die  die  L.K.  zu  empfangen  hat,  gleich  ist  der  Gesamtsumme,  die  sie  zu  bezahlen ­
  hat.  Ergeben  sich  Differenzen,  so  dient  als  Unterlage  für  die  Abstimmung ­
  die  aus  den  zweiten  Meldungen  gebildete  Kartei.  —
Ist  der  Liquidationskurs  beim  neuen  Abrechnungsverfahren,
wie  wir  gesehen  haben,  fallen  gelassen  worden,  so  bildet  er  doch  auch  weiterhin ­
  noch  die  Grundlage  für  Prolongationen  und  für  das  Clearing  der
Termingeschäfte  mit  Frankfurt  a.  M.,  Köln  und  Essen.  Die  Liquidationsinstitute ­
  dieser  Plätze  rechnen  die  getätigten  Abschlüsse  gegenseitig  auf,  so
daß  nur  ein  einziger  Saldo  in  Geld  und  in  jeder  Effektenart  an  jedem
Termin  zu  begleichen  ist.  Abrechnungsgrundlage  für  dieses  interurbane
Effekten-Clearing  bildet  der  Berliner  Liquidationskurs.
IX.  Arbitragen  *)
Unter  Arbitrage  —  abgeleitet  von  dem  lateinischen  arbitrari  (urteilen,
weinen),  bzw.  von  arbitrium  (Schiedsspruch)  —  versteht  man  die  Handels-*)
  Schrifttum:  Heinrich  Deutsch,  Arbitrage  in  Münzen,  Barren,
wechseln,  Effekten  und  Prämien.  Berlin  1909.  H.  T.  E  a  st  o  n,  Tate’s  Modern
Cambish.  London  1908.  Ottomar  Haupt,  Arbiträres  et  Paritfe.  8.  Aust.
?ortä  1894.  Robert  Stern,  Die  Arbitrage  im  Bank-  und  Börsenverkehr.
2 -  Ausl.  Leipzig  1911.  Otto  Swoboda,  Die  Arbitrage  in  Wertpapieren,
wechseln,  Münzen  und  Edelmetallen.  17.  Auflage  bearbeitet  von  Eduard
58  o  9  o  n.  Berlin  1928.

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Grbabö  30.  A.

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