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im fremden Lande, Verkauf von Anweisungen auf dieses Guthaben, Rück
gang des fremden Wechselkurses.
Um Gold ins Land zu ziehen, gewähren die Zentralnotenbanken für
Gold, das ihnen zum Kauf angeboten wird, zinsfreie Vorschüsse,
so daß der Importeur den Zinsverlust während der Zeit des Goldtrans
portes bei den Sendungsspesen nicht zu kalkulieren braucht. Diese Maß
nahme wirkt, ebenso wie die Erhöhung des Ankaufspreises für Gold, als
Einfuhrprämie. Die Deutsche Reichsbank hat öfter für weit längere
Zeit, als die Reise tatsächlich beanspruchte, zinsfreie Vorschüsse gewährt
(bis zur Dauer von 6 Wochen), so daß diese Zinsen als Extragewinn ge-
bucht werden konnten. S. a. S. 300ff. Den Export von Gold suchen
die Zentralnotenbanken nach Möglichkeit zu erschweren *).
Wie die Gold-, sucht auch die G e l d a r b i t r a g e die zwischen zwei
Ländern bestehenden Unterschiede der Zinssätze auszugleichen. Neben
dem Diskontsatz spielt hierbei naturgemäß eine wesentliche Rolle der
Devisenkurs, der besagt, wie das im fremden Lande entstandene Guchaben
zu verwerten ist. Der zwischen Deutschland und Frankreich bestehende
Unterschied des Diskontsatzes wurde von deutschen Banken häufig in der
Weise ausgenutzt, daß sie die szu höheren Sätzen) diskontierten Wechsel
bei Pariser Banken zu dem dortigen (niedrigeren) Zinsfuß verpfändeten
(»in Pension gaben"). In der Zinsdifferenz liegt eine Risikoprämie,
sofern nämlich das deutsche Bankhaus die Valutaschwankung zu tragen
hat, d. h. bei Abwicklung des Geschäftes (einige Tage vor Fälligkeit der
Wechsel) die ausländische Valuta höher bezahlen muß, als es sie bei Ein
gehung des Geschäftes verwerten konnte. Oft wird aber auch vereinbart,
daß der Umrechnungskurs bei der Rückgabe der gleiche wie bei der Herein
nahme sein soll.
Von großer Bedeutung war zeitweise die Devisenarbitrage.
Die benötigte Devise wird am fremden Platz gekauft, wenn sich nach der
Parität dort ein niedriger Kurs ergibt. Der „Loga-Kalkulator", eine
Schweizer Erfindung, hilft beim Umrechnen. Der Devisenhändler hat oft
') So hatte (im Juni 1830) die Bank von England den englischen Banken er-
Elärt, daß sie vorläufig nur noch Goldbarren mit einem Feingehalt von 916P/,
tausendstel abgeben werde. Da die Bank von Frankreich nur Barren mit 995
Tausendstel Feinheit annimmt, mußten die Barren erst raffiniert werden, da-
^>>t der von der Bank von Frankreich verlangte Feingehalt erreicht wird.