Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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nome  Verwaltung.  In  den  Motiven  heißt  es:  „Vor  allem  ist  die  den  Börsen
aus  gewichtigen  Gründen  zu  gewährende  Autonomie  unvereinbar  mit  dem
gegenwärtigen  System  der  Börsengesetzgebung.  Den  autonomen  Börsen  gegenüber ­
  können  nur  die  wesentlichen  und  bleibenden  Grundsätze  gesetzlich  fixiert
werden,  während  es  Sache  der  von  den  Börsen  selbst  ausgehenden  Statute
bliebe,  alles  dasjenige  zu  normieren,  was  je  nach  Zeit  und  Umständen  und  den
örtlichen  Bedürfnissen  veränderlich  ist.  .  .  Die  Handhabung  einer  strafferen
Disziplin  bedingt,  daß  die  Verwaltung  der  Börsen  einer  durch  das  Vertrauen
der  Börsenmitglieder  frei  gewählten  Körperschaft  übertragen  werde."
Die  Leitung  der  Börse  liegt  in  den  Händen  einer  aus  42  „Börsenräten" ­
  bestehenden  Börsenkammer.  Diese  besorgt  die  amtliche  Ermittlung
und  Veröffentlichung  der  Kurse,  entscheidet  über  die  Zulassung  von  Börsenbesuchern ­
  und  ernennt  die  amtlichen  Makler  (Sensale),  die  die  im  „amtlichen ­
  Kursblatt  der  Wiener  Börse"  enthaltenen  Kurse  feststellen.
Bei  sämtlichen  Werten  sind  im  Kursblatt  angegeben:  der  Arrangements-Schlußkurs,
  der  Kassakurs,  sowie  etwa  vorhandene  Kurse  für  Geld  oder
Ware,  ferner  der  letzte  Kurs,  und  zwar  der  Kurs  des  Börsenvortages  ohne
Datum,  oder  die  letzte  Notierung  mit  Angabe  des  Datums,  bei  Aktien
außerdem  der  Anfangskurs,  der  tiefste  und  höchste  Kurs  im  Arrangement.
Neben  den  beeideten  Sensalen,  die  ihre  Tätigkeit  innerhalb
der  für  sie  in  den  Börsensälen  hergerichteten  „Schranken"  ausüben,
vermitteln  eine  große  Anzahl  freier  Makler  in  der  „K  u  l  i  s  s  e".
Offizielle  Börsenstunden  sind:  werktäglich  von  11—13  Uhr.  Vor  11  Uhr
ist  „Vorbörse",  nach  13  Uhr  „Nachbörse".  Die  vor-  und  nachbörslich  geschlossenen
  Geschäfte  werden  im  Kursblatt  nicht  vermerkt.
Anleihen  und  Aktien  werden  in  der  Regel  in  Schilling  für  das  Stück
notiert.  Alle  Kurse  verstehen  sich  ohne  Stückzinsen.
Die  abgeschlossenen  Geschäfte  sind  nach  Art  der  Abwicklung:
a)  Direkte  Geschäfte.  Sie  sind  zwischen  den  Kontrahenten  unmittelbar ­
  abzuwickeln,  ohne  Unterschied,  ob  sie  von  den  Kontrahenten  persönlich  oder
durch  einen  Vermittler  abgeschlossen  worden  sind.  Die  Effekten  müssen  dem
Käufer  in  sein  Geschäftslokal  oder  seine  Wohnung  übersandt  werden.  Eine  Überweisung ­
  der  Lieferung  an  einen  Dritten  ist  nur  zulässig,  wenn  der  anwesende
Kontrahent  selbst  die  Adresse  ausstellt.
b)  Mittels  Arrangement  abzuwickelnde  Geschäfte.  Sie  müssen  durch
das  vom  Wiener  Giro-  und  Kassenverein  errichtete  Arrangewentsbureau
  abgewickelt  werden.  Es  gibt  ein  Wochen-,  ein  Medio-  und
Ein  Ultimo-Arrangement.
            
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