Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

36 Achtes Buch. Drittes Kapitel. 
Heerschild trotz theoretisch gleicher Beziehungen aller Krieger 
zum König doch eine Abstufung nach weiterer oder näherer Ab— 
hängigkeit der Einzelnen vom unmittelbaren Befehlswort des 
Königs durchgeführt; und diese Abhängigkeit fiel in ihren 
Graden mit den wohlbekannten standesmäßigen Abstufungen 
der Fürsten, freien Herren, Dienstmannen und unfreien Ritter 
zusammen. 
Es lag nahe, die Parallele zwischen ressortmäßiger Unter⸗ 
ordnung und dementsprechender Rangordnung auch auf die 
Verhältnisse des vielumfassenden Fürstenstandes anzuwenden. 
Und schon war dem von anderer Seite her entscheidend vor— 
zearbeitet. Eine Fülle von minder mächtigen Fürsten, vor allem 
oiele Grafen und alle Burggrafen, hatten im Laufe der ersten 
Benerationen des 12. Jahrhunderts oder schon früher ihr Land 
nur noch von mächtigeren Genossen, vornehmlich Herzögen, nicht 
mehr vom König unmittelbar gegen Treue zu Lehn empfangen: 
das alte Beamtenverhältnis war hier in den neuen Formen 
oasallitischer Bindung gleichsam wieder aufgelebt. Diese hohen 
Lehnsträger standen damit in keinem andern Verhältnis zu 
den lehnsherrlichen Fürsten, als die ritterlichen Dienstmannen 
zu ihren Herren; es lag in der Luft, daß sie eine Minderung 
ihres Standes erfahren mußten. Etwa ums Jahr 1180 schied 
sich darnach der bisherige fürstliche Adel in eine untere Klasse 
und in eine obere, der von nun ab allein der fürstliche Name 
verblieb. Ein Vorgang von größter Bedeutung: denn diese 
Scheidung bewirkte zugleich eine beträchtliche Verschiebung des 
Verhältnisses zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten. 
Die geistlichen Fürsten, vor allem die Bischöfe, wurden 
seit dem Wormser Konkordat wiederum unbestritten sämtlich 
vom König unmittelbar belehnt: sie standen somit auf der 
ersten Stufe lehnsrechtlichen Ranges und blieben auch nach dem 
Jahr 1180 Fürsten. Anders stand es mit dem größten Teile 
des weltlichen hohen Adels. Er war seit längerer Zeit schon 
Vasall fürstlicher Genossen; nur wenige weltliche Fürsten em— 
ofingen um 1180 noch ihr Lehen vom Könige unmittelbar: es
	        
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