36 Achtes Buch. Drittes Kapitel.
Heerschild trotz theoretisch gleicher Beziehungen aller Krieger
zum König doch eine Abstufung nach weiterer oder näherer Ab—
hängigkeit der Einzelnen vom unmittelbaren Befehlswort des
Königs durchgeführt; und diese Abhängigkeit fiel in ihren
Graden mit den wohlbekannten standesmäßigen Abstufungen
der Fürsten, freien Herren, Dienstmannen und unfreien Ritter
zusammen.
Es lag nahe, die Parallele zwischen ressortmäßiger Unter⸗
ordnung und dementsprechender Rangordnung auch auf die
Verhältnisse des vielumfassenden Fürstenstandes anzuwenden.
Und schon war dem von anderer Seite her entscheidend vor—
zearbeitet. Eine Fülle von minder mächtigen Fürsten, vor allem
oiele Grafen und alle Burggrafen, hatten im Laufe der ersten
Benerationen des 12. Jahrhunderts oder schon früher ihr Land
nur noch von mächtigeren Genossen, vornehmlich Herzögen, nicht
mehr vom König unmittelbar gegen Treue zu Lehn empfangen:
das alte Beamtenverhältnis war hier in den neuen Formen
oasallitischer Bindung gleichsam wieder aufgelebt. Diese hohen
Lehnsträger standen damit in keinem andern Verhältnis zu
den lehnsherrlichen Fürsten, als die ritterlichen Dienstmannen
zu ihren Herren; es lag in der Luft, daß sie eine Minderung
ihres Standes erfahren mußten. Etwa ums Jahr 1180 schied
sich darnach der bisherige fürstliche Adel in eine untere Klasse
und in eine obere, der von nun ab allein der fürstliche Name
verblieb. Ein Vorgang von größter Bedeutung: denn diese
Scheidung bewirkte zugleich eine beträchtliche Verschiebung des
Verhältnisses zwischen geistlichen und weltlichen Fürsten.
Die geistlichen Fürsten, vor allem die Bischöfe, wurden
seit dem Wormser Konkordat wiederum unbestritten sämtlich
vom König unmittelbar belehnt: sie standen somit auf der
ersten Stufe lehnsrechtlichen Ranges und blieben auch nach dem
Jahr 1180 Fürsten. Anders stand es mit dem größten Teile
des weltlichen hohen Adels. Er war seit längerer Zeit schon
Vasall fürstlicher Genossen; nur wenige weltliche Fürsten em—
ofingen um 1180 noch ihr Lehen vom Könige unmittelbar: es