Full text: Die südrussische Eisenindustrie

Arbeiterverhältnisse und Arbeiterfürsorge. 
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diesem Falle 1 bis 2 °/ 0 der Arbeiterlöhne der Krankenkasse zuzu 
führen, wobei aber dieser Betrag nicht weniger als 18 Rubel pro 
Arbeiter und Jahr ausmachen durfte. Hierdurch wurden den Kassen 
große Barmittel zugeführt, über die sie nach Gutdünken verfügten. 
Die ärztliche Behandlung hatte den Hüttenwerken im Jahre 1913 
11,57 Rubel gekostet, im Jahre 1915 14,90 Rubel, sodaß mit dem 
von der provisorischen Regierung festgesetzten Mindestbetrag von 
18 Rubel an die Hüttenwerke weitere Ansprüche gestellt wurden. 
4. Der Unternehmer, der früher der von den Arbeitern be 
zahlten Beiträge zur Kasse gezahlt hatte, mußte jetzt denselben Zu 
schuß leisten wie der Arbeiter. 
5. Durch das Gesetz von 1912 wurden die Abzüge für die 
Krankenkasse nur vom Tagesverdienste bis 5 Rubel berechnet. 
Diese Grenze wurde jetzt auf 10 Rubel erhöht. 
6. Die Unterstützung während der ärztlichen Behandlung, die 
früher während 4 Monaten gewährt wurde, sollte jetzt auf 6 Monate 
ausgedehnt werden. 
7. Ein Drittel des von Unternehmer und Arbeiter gezahlten 
Betrages konnte zur Unterstützung bei Krankheit und Todesfall 
von Familienmitgliedern oder bei Geburten verwandt werden, wenn 
auch der Arbeiter seinen vollen Arbeiterverdienst weiter bezog. 
Dieses Gesetz trat sofort nach Veröffentlichung in Kraft. 
Anzahl der Unglücksfälle. Im Jahre 1913 kamen im 
Bezirk der Bergverwaltung Jekaterinoslaw, welchem mit Ausnahme 
von Taganrog, Makiewka und Sulin alle Hüttenwerke des Südens 
angehören, auf 1000 beschäftigte Arbeiter 442,8 Verletzungen durch 
Unglücksfälle im Betriebe; also fast die Hälfte aller Arbeiter hatte 
im Laufe des Jahres einen Unfall erlitten. Von diesen 442,8 Ver 
letzungen waren 1,2 mit tödlichem Ausgange; 12,3 hatten eine 
bleibende Herabsetzung der Arbeitsfähigkeit zur Folge; bei 2,37 er 
streckte sich der Verlust der vollen Arbeitsfähigkeit auf eine Zeit 
dauer von 3 Monaten und 426,7 Verletzungen heilten ohne Verlust 
an Arbeitsfähigkeit aus. 
Der Besuch der Krankenhäuser war ein sehr großer. Im 
Jahre 1913 war jeder in den Hüttenwerken beschäftigte Arbeiter 
11,8 mal in ärztlicher Behandlung gewesen. 
Bestrafungen der Arbeiter. Aus den Abrechnungen der 
Strafkapitalien der Hüttenwerke geht hervor, daß die Bestrafungen 
für Vergehen gegen die Werksordnung im Jahre 1913 sich auf 
79 Kop. pro Jahr und beschäftigten Arbeiter beliefen. Im Jahre 
1915 war diese Durchschnittszahl auf 31 Kop. gesunken. 
Klein, Die südrussische Eisenindustrie. 6
	        
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