Drittes Kapitel.
Das Wesen des Wirtschaftskampfes.
Wir haben den Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus und den
Wirtschaftskrieg im engeren Sinne im einzelnen kennen gelernt und
schreiten nunmehr dazu, das beiden gemeinsame Wesen zu er
örtern .
Als Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus ist der mit Mitteln
der Gewalt geführte Wettstreit um einen stetig wachsenden Anteil an der
Weltwirtschaft bezeichnet worden. Er bedient sich der militärischen
und der wirtschaftlichen Machtmittel ebenso wie der Rechtsmittel. Br
begründet ein Herrschaftsverhältnis des wirtschaftlich und politisch
stärkeren Staates über den wirtschaftlich und politisch schwächeren Staat
und beutet es zu seinem Vorteile aus. Während der friedliche Wett
bewerb durch die natürliche Überlegenheit des einen Mitbewerbers über
den anderen und durch den Nutzen, den er auch dem wirtschaftlich
schwächeren Staate vermittelt, sich bewährt, wird der Wirtschafts
kampf durch die gewaltsame Aufrechterhaltung seiner nicht durch die
Wirtschaftslage an sich gerechtfertigten Macht zu einer Kulturgefahr.
Die einmal tatsächlich geschaffene Überlegenheit wird durch die ver
schiedensten Rechtsformen wie Handelsverträge, Bündnisse, Protek
torate, Einflußsphären und schließlich durch die politische Eroberung
ausgebaut und befestigt. Dem Kampfe des wirtschaftlichen Imperialis
mus ist wesentlich der Ausschluß des gefährlichsten Mitbewerbers zum
Nachteil einer militärisch oder wirtschaftlich schwachen Volkswirtschaft.
Bald wird die wirtschaftliche Abhängigkeit zur politischen erweitert,
bald muß die politische Abhängigkeit zur wirtschaftlichen herabgesetzt
werden. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus bezweckt
Schwächung oder Vernichtung des Mitbewerbers, Aufsaugung der be
herrschten Volkswirtschaft. Br ist in seinem Kerne durchaus selbst
süchtig und läßt sich zur Anerkennung der allgemeinen Interessen aller
an der Weltwirtschaft beteiligten Volkswirtschaften meist nur dann be
stimmen, wenn ihn die politischen oder wirtschaftlichen Machtverhält
nisse dazu nötigen. An einer rechtlichen Ordnung fehlt es im Kampfe
des wirtschaftlichen Imperialismus gänzlich.
Lenz, Der Wirtsohaftskampf der Völker und seine internationale Regelung. 8