Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Drittes Kapitel. 
Das Wesen des Wirtschaftskampfes. 
Wir haben den Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus und den 
Wirtschaftskrieg im engeren Sinne im einzelnen kennen gelernt und 
schreiten nunmehr dazu, das beiden gemeinsame Wesen zu er 
örtern . 
Als Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus ist der mit Mitteln 
der Gewalt geführte Wettstreit um einen stetig wachsenden Anteil an der 
Weltwirtschaft bezeichnet worden. Er bedient sich der militärischen 
und der wirtschaftlichen Machtmittel ebenso wie der Rechtsmittel. Br 
begründet ein Herrschaftsverhältnis des wirtschaftlich und politisch 
stärkeren Staates über den wirtschaftlich und politisch schwächeren Staat 
und beutet es zu seinem Vorteile aus. Während der friedliche Wett 
bewerb durch die natürliche Überlegenheit des einen Mitbewerbers über 
den anderen und durch den Nutzen, den er auch dem wirtschaftlich 
schwächeren Staate vermittelt, sich bewährt, wird der Wirtschafts 
kampf durch die gewaltsame Aufrechterhaltung seiner nicht durch die 
Wirtschaftslage an sich gerechtfertigten Macht zu einer Kulturgefahr. 
Die einmal tatsächlich geschaffene Überlegenheit wird durch die ver 
schiedensten Rechtsformen wie Handelsverträge, Bündnisse, Protek 
torate, Einflußsphären und schließlich durch die politische Eroberung 
ausgebaut und befestigt. Dem Kampfe des wirtschaftlichen Imperialis 
mus ist wesentlich der Ausschluß des gefährlichsten Mitbewerbers zum 
Nachteil einer militärisch oder wirtschaftlich schwachen Volkswirtschaft. 
Bald wird die wirtschaftliche Abhängigkeit zur politischen erweitert, 
bald muß die politische Abhängigkeit zur wirtschaftlichen herabgesetzt 
werden. Der Kampf des wirtschaftlichen Imperialismus bezweckt 
Schwächung oder Vernichtung des Mitbewerbers, Aufsaugung der be 
herrschten Volkswirtschaft. Br ist in seinem Kerne durchaus selbst 
süchtig und läßt sich zur Anerkennung der allgemeinen Interessen aller 
an der Weltwirtschaft beteiligten Volkswirtschaften meist nur dann be 
stimmen, wenn ihn die politischen oder wirtschaftlichen Machtverhält 
nisse dazu nötigen. An einer rechtlichen Ordnung fehlt es im Kampfe 
des wirtschaftlichen Imperialismus gänzlich. 
Lenz, Der Wirtsohaftskampf der Völker und seine internationale Regelung. 8
	        
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