Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die  Vergeltungsmaßregeln  der  Mittelmächte.

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anzuvertrauen.  Der  Verkehr  der  regelmäßigen  amerikanischen  Passagierdampfer ­
  werde  unter  bestimmten  Bedingungen  gewährleistet.  Durch  die
deutsche  Bekanntmachung  vom  24.  März  1917  wurde  das  Sperrgebiet  auf
das  nördliche  Eismeer  ausgedehnt  und  durch  die  Bekanntmachung  vom
2.  Februar  1917  das  Sperrgebiet  gegenüber  Holland  derart  abgeändert,
daß  zwischen  dem  englischen  und  deutschen  Sperrgebiete  eine  ungefährliche ­
  Fahrrinne  offen  blieb.  Damit  waren  die  sowohl  von  Deutschland
wie  von  Österreich-Ungarn  angenommenen  Beschränkungen  des  Unterseebootkrieges ­
  wieder  zurückgenommen.  Es  kam  zur  voraussetzungslosen
Zerstörung  von  feindlichen  und  neutralen  Handelsschiffen  ohne  vorangegangene ­
  Prüfung  der  Nationalität  durch  Anhaltung  und  Durchsuchung,
ohne  Warnung  und  ohne  Sicherung  des  Lebens  der  Mannschaften  und
Passagiere.  Infolge  der  Rechtswidrigkeit  dieses  Vorgehens  nach  überliefertem ­
  Prisenrecht,  war  der  unbeschränkte  Unterseebootkrieg  in  seinem
ganzen  Umfange  nur  mehr  als  Vergeltungs-  bzw.  Notstandsmaßregel ­
  zu  bewerten.
Im  März  1917  beschloß  auch  die  Regierung  der  Vereinigten  Staaten,
auf  alle  amerikanischen  Handelsschiffe,  die  durch  die  gesperrten  Gebiete
zu  fahren  haben,  eine  bewaffnete  Wache  zum  Schutze  der  Schiffe  und  des
Lebens  der  an  Bord  befindlichen  Personen  zu  bringen.
            
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