Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Ausgangspunkte. 
schaftlichen Friedens ungeeignet erwiesen. Der Wirtschaftskampf 
als das Hindernis einer rechtlichen Ordnung muß zum letzten Mittel 
des Ausgleiches wirtschaftlicher Gegensätze herabgedrückt werden, wenn 
er nicht ganz ausgeschaltet werden kann. 
Der Wirtschaftskampf ist schließlich auch ein wirtschaftliches 
Übel, denn bei der bereits vollendeten Verteilung der noch kolonisierbaren 
Erde kann die wirtschaftliche Ausdehnung nur in den seltensten Fällen 
zur Vermehrung der Gütermenge der Weltwirtschaft führen. Der Kampf 
um den wachsenden Anteil an der Weltwirtschaft führt meist zu dem 
Siege eines Wettbewerbers auf Kosten des anderen; er bringt in der 
Kolonialpolitik eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der ein 
heimischen Bevölkerung, insbesondere der Naturvölker, durch die rück 
sichtslose Ausbeutung des Siegers mit sich. Der Wirtschaftskrieg im 
engeren Sinne aber bringt durch seine Beschränkungen der Rechtsfähig 
keit und durch seine Entkräftungen und Enteignungen von Rechten des 
wirtschaftlichen Feindes eine Minderung der Güter der Weltwirtschaft 
mit sich. Am sinnfälligsten ist dies im Verluste an Welttonnage durch den 
Unterseebootkrieg, noch mehr im Mangel Europas an Rohstoffen und 
Lebensmitteln hervorgetreten. Das Ausscheiden eines so lebens 
kräftigen Trägers der Weltwirtschaft, wie es Deutschland vor dem Kriege 
war, auch nur für die Zeit des wirtschaftlichen Aufbaues der alliierten 
und assoziierten Volkswirtschaften konnte nicht ohne schwere Schädi 
gung der Weltwirtschaft vor sich gehen. 
Es ist der Einwand zu gewärtigen, daß die Erkenntnis der schweren 
Schäden für die eigene Volkswirtschaft jedes Kriegführenden das Ende 
des Wirtschaftskrieges mit dem militärischen Friedensschlüsse von selbst 
bringen werde. Soweit in dieser höchst verwickelten Frage überhaupt ein 
Urteil abgegeben werden kann, sprechen für die während des Krieges 
vielfach verneinte Möglichkeit einer Fortdauer des wirtschaftlichen 
Krieges nach dem militärischen Kriege, eine Reihe gewichtiger Gründe. 
Es hat bereits die Erörterung der Vorschläge der Pariser Wirtschafts 
konferenz von 1916 des näheren gezeigt, daß nicht nur für die Zeit des 
Wiederaufbaues, sondern auch nachher länger andauernde Maßnahmen 
wirtschaftlichen Ausschlusses oder wirtschaftlicher Beschränkung gegen 
Deutschland und Österreich geplant sind. Es ist das Ziel der Selbst 
genügsamkeit für die Wirtschaftspolitik der Alliierten aufgestellt und für 
diese wirtschaftliche Autarkie die wechselseitige Unterstützung gefordert 
worden. Diese Pläne wurden von mehreren Seiten als imdurchführbar 
(B u l e n b u r g, Möglichkeiten 11; Harms, Sicherungen 37), ja sogar 
als Wahnsinn bezeichnet (Brentano, Uber den Wahnsinn der 
Handelsfeindseligkeit 1916). Man verwies insbesondere darauf, daß 
der Grundsatz der Bevorzugung des besten und billigsten Erzeugnisses 
ein wirtschaftliches Grundgesetz und die gegenseitige wirtschaftliche Ab-
	        
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