Der deutsche Imperialismus.
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heim II. am 9. November 1899 am Grabe Saladins in Damaskus
verkündet, wenn er den 300 Millionen Mohammedanern versichert, zu
allen Zeiten ihr Freund zu sein. Es gesellte sich zu den wirtschaftlichen
Motiven auf deutscher Seite das Schutzbedürfnis des Islams
auf der türkischen Seite. Es entstand das „levantinische“
Programm, nach dem Kleinasien die Rolle einer Kolonie im Verhältnis
zum schutzgewährenden Deutschland zufallen sollte. Baumwolle
könnte es von Adana, Kupfer von Argana-Maden, Kohle von Eregli,
Petroleum von Arbela, Getreide von Anatolien erhalten; es selbst hätte
Fabrikate, Kapital und vielleicht auch Kolonisten zu liefern (K j e 11 e n,
Probleme 112). Die Deutsche Bank selbst unternahm bedeutende Bewässerungsarbeiten
bei Konia im Jahre 1907 und bei Adana im Jahre 1910.
Nachdem die deutsche Palästinabank und die deutsche Orientbank im
Jahre 1914 sich vereinigt hatten, arbeitete das deutsche Kapital mit
10 Filialen in Anatolien und 7 in Ägypten. Durch den Geheimvertrag
Englands mit dem Scheich von Koweit, wodurch dieser sich verpflichtete,
keiner fremden Macht Arbeiten und Niederlassungen auf seinem Gebiet zu
gestatten, geriet aber der natürliche Endpunkt der Bagdadbahn in englische
Hände. Darauf verzichtete im März 1911 die deutsch-französische Bahngesellschaft
auf den Ausbau der Strecke von Bagdad bis zum Persischen
Golf zugunsten einer neu zu bildenden ottomanischen Gesellschaft mit
einer 30 %igen Beteiligung des deutschen Kapitals. Im Jahre 1913
anerkannte die Türkei die englische Schutzherrschaft über Koweit
an und die eigene Pflicht, die Bagdadbahn nur bis Bassorah zu führen,
von wo an das Recht Englands beginnen sollte. Den vorläufigen
Abschluß der „friedlichen Durchdringung“ der Türkei
bildete das Abkommen Deutschlands mit England vom 15. Juni 1914
in London über die Abgrenzung des wirtschaftlichen Einflusses der beiden
Staaten in der asiatischen Türkei.
Infolge des Protestes Curzons gegen den wirtschaftlichen Vormarsch
zum Persischen Golf und der Kriegsdrohung Lansdownes
schloß Deutschland mit Rußland ein Abkommen am 19. August 1911.
Rußlands Interessen werden als „spezielle“ anerkannt und Deutschlands
Interessen auf wirtschaftliche Ziele beschränkt. Trotzdem beide Mächte
vom Grundsätze der offenen Tür ausgingen, verzichtete doch Deutschland
auf den Erwerb von Verkehrskonzessionen in Nordpersien. Rußland
verpflichtete sich, keinerlei Maßregeln zur Verhinderung des Baues der
Bagdadbahn oder der Teilnahme fremder Kapitalien zu ergreifen, „unter
der Bedingung, daß ihm daraus keine Opfer finanzieller oder wirtschaftlicher
Natur erwachsen“. Die von Rußland zu bauende nordpersische
Bahn sollte an die Bagdadbahn angeschlossen werden (Strupp,
Urkunden, 1. Ergänzungsheft 27).
Bei der Aufteilung der wirtschaftlichen Einfiußgebiete in Afrika
Lenz, Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung. 2