Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Der  deutsche  Imperialismus.

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heim  II.  am  9.  November  1899  am  Grabe  Saladins  in  Damaskus
verkündet,  wenn  er  den  300  Millionen  Mohammedanern  versichert,  zu
allen  Zeiten  ihr  Freund  zu  sein.  Es  gesellte  sich  zu  den  wirtschaftlichen ­
  Motiven  auf  deutscher  Seite  das  Schutzbedürfnis  des  Islams
auf  der  türkischen  Seite.  Es  entstand  das  „levantinische“
Programm,  nach  dem  Kleinasien  die  Rolle  einer  Kolonie  im  Verhältnis ­
  zum  schutzgewährenden  Deutschland  zufallen  sollte.  Baumwolle ­
  könnte  es  von  Adana,  Kupfer  von  Argana-Maden,  Kohle  von  Eregli,
Petroleum  von  Arbela,  Getreide  von  Anatolien  erhalten;  es  selbst  hätte
Fabrikate,  Kapital  und  vielleicht  auch  Kolonisten  zu  liefern  (K  j  e  11  e  n,
Probleme  112).  Die  Deutsche  Bank  selbst  unternahm  bedeutende  Bewässerungsarbeiten ­
  bei  Konia  im  Jahre  1907  und  bei  Adana  im  Jahre  1910.
Nachdem  die  deutsche  Palästinabank  und  die  deutsche  Orientbank  im
Jahre  1914  sich  vereinigt  hatten,  arbeitete  das  deutsche  Kapital  mit
10  Filialen  in  Anatolien  und  7  in  Ägypten.  Durch  den  Geheimvertrag
Englands  mit  dem  Scheich  von  Koweit,  wodurch  dieser  sich  verpflichtete,
keiner  fremden  Macht  Arbeiten  und  Niederlassungen  auf  seinem  Gebiet  zu
gestatten,  geriet  aber  der  natürliche  Endpunkt  der  Bagdadbahn  in  englische
Hände.  Darauf  verzichtete  im  März  1911  die  deutsch-französische  Bahngesellschaft ­
  auf  den  Ausbau  der  Strecke  von  Bagdad  bis  zum  Persischen
Golf  zugunsten  einer  neu  zu  bildenden  ottomanischen  Gesellschaft  mit
einer  30  %igen  Beteiligung  des  deutschen  Kapitals.  Im  Jahre  1913
anerkannte  die  Türkei  die  englische  Schutzherrschaft  über  Koweit
an  und  die  eigene  Pflicht,  die  Bagdadbahn  nur  bis  Bassorah  zu  führen,
von  wo  an  das  Recht  Englands  beginnen  sollte.  Den  vorläufigen
Abschluß  der  „friedlichen  Durchdringung“  der  Türkei
bildete  das  Abkommen  Deutschlands  mit  England  vom  15.  Juni  1914
in  London  über  die  Abgrenzung  des  wirtschaftlichen  Einflusses  der  beiden
Staaten  in  der  asiatischen  Türkei.
Infolge  des  Protestes  Curzons  gegen  den  wirtschaftlichen  Vormarsch ­
  zum  Persischen  Golf  und  der  Kriegsdrohung  Lansdownes
schloß  Deutschland  mit  Rußland  ein  Abkommen  am  19.  August  1911.
Rußlands  Interessen  werden  als  „spezielle“  anerkannt  und  Deutschlands
Interessen  auf  wirtschaftliche  Ziele  beschränkt.  Trotzdem  beide  Mächte
vom  Grundsätze  der  offenen  Tür  ausgingen,  verzichtete  doch  Deutschland
auf  den  Erwerb  von  Verkehrskonzessionen  in  Nordpersien.  Rußland
verpflichtete  sich,  keinerlei  Maßregeln  zur  Verhinderung  des  Baues  der
Bagdadbahn  oder  der  Teilnahme  fremder  Kapitalien  zu  ergreifen,  „unter
der  Bedingung,  daß  ihm  daraus  keine  Opfer  finanzieller  oder  wirtschaftlicher ­
  Natur  erwachsen“.  Die  von  Rußland  zu  bauende  nordpersische
  Bahn  sollte  an  die  Bagdadbahn  angeschlossen  werden  (Strupp,
Urkunden,  1.  Ergänzungsheft  27).
Bei  der  Aufteilung  der  wirtschaftlichen  Einfiußgebiete  in  Afrika
Lenz,  Der  Wirtschaftskampf  der  Völker  und  seine  internationale  Regelung.  2
            
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