Contents: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

von Arbeitsstreitigkeiten. wird: die Bildung 
dieser Ausschüsse aufs neue angeordnet. ‚Ihr. Aufgaben- 
kreis wird ‚aber entsprechend der sozialistischen und 
klassenmäßig bedingten . Einstellung der : Gesetzgeber 
wesentlich geändert. Vorher ist. Hauptaufgabe dieser AuS- 
schüsse die Förderung des guten Einvernehmens inner- 
halb der. Arbeiterschaft des ‘Betriebes und ‚zwischen der 
Arbeiterschaft und dem. Arbeitgeber, Jetzt. wird in ‚erster 
Linie ihre Tätigkeit bestimmt durch: die Wahrnehmung der 
Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem; Arbeitgeber, 
Den eigentlichen Ausbau erfährt aber das Rätesy stem 
im Betriebe erst durch das Betriebsr:rätegesetz. 
Dieses bringt eine ganz erhebliche Erweiterung der 
Machtbefugnisse des nunmehr Betriebsrat genannten 
Ausschusses. Die Berechtigungen des Betriebsrates und 
seiner Gruppenräte schränken die. Verfügungsge- 
walt des Unternehmers nach den: verschiedensten 
Richtungen hin ein. Die Entlassung eines ihrer Mitglieder 
ist ohne ihre Zustimmung unwirksam. Die neuen Räte 
haben auch bei der Entlassung oder Kündigung der übrigen 
Arbeitnehmer ein wichtiges Wort mitzureden., Sie haben 
mitzuwirken bei der Regelung, der Lohn- und Arbelitsbe- 
dingungen, bei der Festsetzung von Arbeitsordnungen und 
Dienstvorschriften usw. . 
Trotz ‚dieser starken Machtstellung der‘ Betriebsräte 
versteht ‚es die Sozialdemokratie. die Gefahr von etwa mit 
dem Rätesystem in den Betrieben auftauchenden „syndi- 
kalistischen“ Bestrebungen zu vermeiden. Sie behält 
bei den wichtigsten Befugnissen und Aufgaben den Ge- 
werkschaften. Kindern. ihres Geistes, ihre Rechte 
vor. Es wird weiter vorgesehen, daß die Gewerkschaften 
durch eigene Vertreter an den Sitzungen der Betriebsräte 
teilnehmen können, Dadurch sind sie imstande, schon von 
Anbeginn an die Entschlüsse des Betriebsrats In ihrem 
Sinne zu beeinflussen. Die Machtstellung der überbetrieb- 
lich organisierten Gewerkschaften ist gesichert. 
Wenn das Mitwirkungsrecht bei der Führung des Einzel- 
befriebes nicht weiter ausgedehnt wird auf größere Bezirke 
und. umfassendere Organe, so liegt das im wesentlichen 
an der Besorgnis der Gewerkschaften, daß ihr Einfluß 
bei einer restilosen Durchführung ‚der 
Räteverfassung leiden könnte. Diese Besorgnis ist 
auch für die politische sozialdemokratische Partei nicht 
gerade ein Anreiz, nun ‚mit. besonderer Beschleunigung 
darauf zu drängen, daß die in dem Artikel 165 der Reichs- 
verfassung geforderte Räteverfassung vollkommen. durch- 
geführt. wird, Für ihre Zwecke genügt vorläufig die. Ein- 
flußnahme der Arbeiterschaft und der Gewerkschaften auf 
den Einzelbetrieb. ; 
Dafür kann die Sozialdemokratie 
auf einem zwelten Wege ihre sozialistischen 
Gedankengänge vollkommen verwirklichen. 
‚MM
	        
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