von Arbeitsstreitigkeiten. wird: die Bildung
dieser Ausschüsse aufs neue angeordnet. ‚Ihr. Aufgaben-
kreis wird ‚aber entsprechend der sozialistischen und
klassenmäßig bedingten . Einstellung der : Gesetzgeber
wesentlich geändert. Vorher ist. Hauptaufgabe dieser AuS-
schüsse die Förderung des guten Einvernehmens inner-
halb der. Arbeiterschaft des ‘Betriebes und ‚zwischen der
Arbeiterschaft und dem. Arbeitgeber, Jetzt. wird in ‚erster
Linie ihre Tätigkeit bestimmt durch: die Wahrnehmung der
Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem; Arbeitgeber,
Den eigentlichen Ausbau erfährt aber das Rätesy stem
im Betriebe erst durch das Betriebsr:rätegesetz.
Dieses bringt eine ganz erhebliche Erweiterung der
Machtbefugnisse des nunmehr Betriebsrat genannten
Ausschusses. Die Berechtigungen des Betriebsrates und
seiner Gruppenräte schränken die. Verfügungsge-
walt des Unternehmers nach den: verschiedensten
Richtungen hin ein. Die Entlassung eines ihrer Mitglieder
ist ohne ihre Zustimmung unwirksam. Die neuen Räte
haben auch bei der Entlassung oder Kündigung der übrigen
Arbeitnehmer ein wichtiges Wort mitzureden., Sie haben
mitzuwirken bei der Regelung, der Lohn- und Arbelitsbe-
dingungen, bei der Festsetzung von Arbeitsordnungen und
Dienstvorschriften usw. .
Trotz ‚dieser starken Machtstellung der‘ Betriebsräte
versteht ‚es die Sozialdemokratie. die Gefahr von etwa mit
dem Rätesystem in den Betrieben auftauchenden „syndi-
kalistischen“ Bestrebungen zu vermeiden. Sie behält
bei den wichtigsten Befugnissen und Aufgaben den Ge-
werkschaften. Kindern. ihres Geistes, ihre Rechte
vor. Es wird weiter vorgesehen, daß die Gewerkschaften
durch eigene Vertreter an den Sitzungen der Betriebsräte
teilnehmen können, Dadurch sind sie imstande, schon von
Anbeginn an die Entschlüsse des Betriebsrats In ihrem
Sinne zu beeinflussen. Die Machtstellung der überbetrieb-
lich organisierten Gewerkschaften ist gesichert.
Wenn das Mitwirkungsrecht bei der Führung des Einzel-
befriebes nicht weiter ausgedehnt wird auf größere Bezirke
und. umfassendere Organe, so liegt das im wesentlichen
an der Besorgnis der Gewerkschaften, daß ihr Einfluß
bei einer restilosen Durchführung ‚der
Räteverfassung leiden könnte. Diese Besorgnis ist
auch für die politische sozialdemokratische Partei nicht
gerade ein Anreiz, nun ‚mit. besonderer Beschleunigung
darauf zu drängen, daß die in dem Artikel 165 der Reichs-
verfassung geforderte Räteverfassung vollkommen. durch-
geführt. wird, Für ihre Zwecke genügt vorläufig die. Ein-
flußnahme der Arbeiterschaft und der Gewerkschaften auf
den Einzelbetrieb. ;
Dafür kann die Sozialdemokratie
auf einem zwelten Wege ihre sozialistischen
Gedankengänge vollkommen verwirklichen.
‚MM