Full text : Oekonomik der Transformationsperiode

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Normen  der  technischen  Zweckmäßigkeit;  dabei  haben  die
verschiedenen  Formen  einen  und  denselben  Klasseninhalt,
wenn  bestimmte  Eigentumsverhältnisse  und  ein  bestimmter
Klassencharakter  der  Staatsgewalt  gegeben  sind.
Als  bestes  Beispiel  kann  die  Praxis  der  Bourgeoisie  dienen.
Von  den  Formen  der  „weitgehenden  Demokratie“  ist  die  Bourgeoisie ­
  im  Zeitalter  des  Imperialismus  zu  einer  Beschneidung
der  Rechte  des  Parlaments,  zu  dem  System  der  „kleinen
Kabinette“,  zu  der  Stärkung  der  Rolle  des  Präsidenten  usw.
übergegangen.  Aber  bedeutete  die  Beschneidung  der  „Rechte
des  Parlaments“  und  die  „Krise  des  Parlamentarismus“  auch
eine  Einschränkung  der  Rechte  der  Bourgeoisie  und  die  Krise
ihrer  Herrschaft?  Nicht  ira  geringsten.  Im  Gegenteil,  diese  Erscheinungen ­
  kennzeichneten  eine  Stärkung  der  Herrschaft  der
Bourgeoisie,  eine  Zentralisierung  und  Militarisierung  ihrer  Ge^
walt,  was  ja  in  der  Epoche  des  Imperialismus  gerade  vom  Standpunkt ­
  der  Bourgeoisie  eine  kategorische  Notwendigkeit  war.
Wenn  Spencer  meinte,  daß  der  „Industriestaat"  seinem
Wesen  nach  antimilitaristisch  sein  müsse,  weil  der  Militarismus
eine  spezifische  Eigentümlichkeit  des  Fcudal-Regimes  darstelle,
so  war  er  tief  im  Irrtum,  denn  er  erhob  die  Eigentümlichkeiten
einer  Phase  der  kapitalistischen  Entwicklung  zur  Universalform.
Der  Weltkonkurrenzkampf,  der  die  gesamte  Entwicklung  in  das
Zeichen  des  Krieges  versetzte,  zwang  die  Bourgeoisie,  die  Form
ihrer  Herrschaft  zu  ändern.  Aber  nur  vulgäre  Köpfe  können
darin  eine  Schmälerung  der  Rechte  der  Bourgeoisie  zugunsten
einer  nicht  existierenden  Größe  erblicken.  Nicht  einmal  das  sogenannte ­
  „Personen  -  Regime"  darf  man  der  Klassenherrschaft
entgegenstellen.  Im  Gegenteil,  bei  einer  bestimmten  Kombb
nation  der  Verhältnisse  kann  die  Klassenherrschaft  gerade  im
Personen-Regime  am  meisten  ihren  adäquaten  Ausdruck  finden.
So  z.  B.  die  Herrschaft  der  Großgrundbesitzer,  die  im  Absolutis-
            
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