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IV.
Unsere Analyse der Entwicklung des Gewerbes führte uns
zu der Schlußfolgerung, daß das Gewerbe aus Bestellarbeit zur
Marktarbeit, zur Arbeit für den Zwischenhändler und schließlich
für den Verleger übergegangen ist, ganz unabhängig von den
äußeren Verhältnissen, wie der Zunftgesetzgebung, dem Ein
fuhrverbot usw., die in Westeuropa im Mittelalter angeblich den
entscheidenden Einfluß auf das Gewerbe ausgeübt haben.
Ebenso ist die landläufige Erklärung des Übergangs zur Arbeit
für den entfernteren Markt durch die Proklamierung des Frei
handels nicht stichhaltig. Von all diesen Momenten kann jetzt
in Rußland keine Rede sein, und dennoch sehen wir auch hier
den gleichen Entwicklungsprozeß, wie er ehemals in West
europa vor sich gegangen ist. In der Tat findet der Übergang
von einer Form des Gewerbes zu der anderen bei bestimmten
Produktionsbedingungen statt, und zwar infolge der Zunahme
der Handwerkerzahl, durch die die Arbeit für den lokalen Markt
weniger vorteilhaft wird, als die für den Zwischenhändler.
Solange es nur wenige Handwerker gibt, werden sie für ihre
Nachbarn selbständig arbeiten, wenn ihnen auch nichts im Wege
steht, ihre Erzeugnisse auf entferntere Märkte zu bringen. Erst
beim Steigen der Konkurrenz unter den Handwerkern, wenn das
Angebot die Nachfrage übersteigt, tritt der Zwischenhändler als
Vermittler zwischen den Handwerkern und dem entfernten
Markte auf. Wo die Handwerker bloß für ihren lokalen
Markt arbeiten, führen sie einen scharfen Kampf gegen die aus
wärtige Konkurrenz, gegen die Einfuhr von Waren aus anderen
Städten. Im Mittelalter gelang es ihnen, diese Einfuhr gesetz
lich zu verbieten. Jetzt können sie nur durch Ermäßigung der
Preise für ihre Erzeugnisse die Konkurrenz fernzuhalten
suchen. Der Sieg fällt aber auf keinen Fall ihnen zu, weil die
Kustari, die für den Zwischenhändler arbeiten und eine Massen
produktion betreiben, immer billiger verkaufen können, als die
Handwerker, die nur für den lokalen Markt produzieren.
Man kennt den Kampf der mittelalterlichen Zünfte für die