Speziell Einfluß der Steuer auf die Konsumtion.
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sinkendem Preise bis 1912 auf 11—12 kg. Am 1. September 1903 wurde die Reichs
verbrauchsabgabe für 100 kg Zucker von 20 auf 14 Mark, der Zoll von 40 auf 18,8 Mk.
ermäßigt, der Kleinhandelspreis fiel von 40 auf 25 Pfg. pro kg, und der Verbrauch
stieg sprungweise von 11—12 auf 17 kg (1903/4), um auf dieser Höhe annähernd
zu bleiben. Daneben zeigt freilich die zunehmende Einbürgerung des Zuckers in
den Konsum auch eine gewisse Unabhängigkeit vom Preise.
Die umgekehrte Wirkung, die einer erhöhten Steuer auf den Konsum, kann
man am Branntweinverbrauch studieren. Die deutsche Branntwein
steuer wurde am 1. Oktober 1909 bedeutend erhöht, bei Beginn des Betriebsjahrs
1909/10. Der Jahreskonsum pro Kopf der Bevölkerung war im Jahrfünft 1888/9
bis 1893/4 4,4—4,7 1, im Jahrfünft 1898/99—1902/3 4,3 1 Alkohol, sank 1903/4 bis
1907/8 auf 3,9 1, erreichte 1908/09 durch Vorverkauf vor der Steuer- und Zollerhöhung
scheinbar noch einmal 4,2 1 und sank in den drei folgenden Jahren auf 2,8, 3,0, 2,9 1.
Die schon vorhandene Tendenz eines Konsumrückgangs scheint durch die erhöhte
Steuer ruckweise beschleunigt worden zu sein. Im Jahre 1887 soll schon einmal
die Verteuerung des Branntweins durch die Steuer neben einer starken Verwässerung
des landläufigen Fabrikats zu einem bedeutenden Rückgänge des Verbrauchs ge
führt haben, der sich aber nicht beziffern läßt.
Der Verbrauch von Gütern, die zum notwendigen Lebensbedarfe
gehören, wird von der Steuer natürlich weniger beeinflußt. Aber ein Einfluß, der
objektiv den Konsum wenig abzulenken vermag, kann doch subjektiv für den Kon
sumenten um so empfindlicher sein. Das Salz bedürfnis des Körpers z. B. ist bei
sonst gegebener Ernährungsweise eine ziemlich feste Gi'öße, und seine Nichtbe
friedigung von einer gewissen Grenze an 1 ) ein schwerer hygienischer Schaden; trotz
dem soll die enorme Höhe der älteren Salzsteuern zu einer merklichen Verringerung
des Konsums geführt haben, soweit nicht der barbarische, aber für die Ernährung
und für den Fiskus heilsame Konsumtionszwang, die sog. Salzkonskription, den
Konsum hoch hielt. In England steigerte die Aufhebung der Salzsteuer den Ver
brauch auf das Dreifache, 18 kg pro Kopf, statt 7 1 / 2 —8 kg in Deutschland. Die
mehr vegetabilisch genährte Bevölkerung, also außer der ländlichen die ärmere
städtische, braucht am meisten Salz und wird durch die Steuer am meisten gefährdet.
Bei einem so viel entbehrlicheren Nahrungsmittel wie dem Fleisch ging
in Basel 1901—06 der Verbrauch pro Quet um 12% zurück, während die Preise
unter dem wesentlich mitwirkenden Einflüsse des Schweizer Fleischzolls um 12
bis 14% stiegen. „Familien mit einem Gesamtverbrauche von 3000 fr. reduzierten
den Fleischverbrauch um '/ 3 und gingen vielfach zu Alkoholabstinenz sowie zum
stärkeren Verbrauche von Teigwaren über“ 2 ).
Neben der volkswirtschaftlichen Beeinflussung des Konsums im ganzen durch
die Steuer ist von besonderem Interesse die sozial verschiedene Beein
flussung des Haushalts von Reich und Arm. Wir berühren damit das viel erörterte
Problem der sozialen Verteilung der Steuerlast, dieses aber nicht in seinem ganzen
Umfange; uns interessiert hier hauptsächlich, wie die Last der Aufwand
steuern verteilt ist; dagegen wie die Steuerlast im ganzen sozial wirkt, geht mehr
die Finanzwissenschaft und die Lehre der Einkommensverteilung an.
Die Aufwandsteuern, namentlich die Verbrauchssteuern, sollen bekanntlich die
breite Masse belasten, um den Druck der Erwerbssteuern, der hauptsächlich die
oberen Einkommensgruppen trifft, zu ergänzen. In welchem Umfange sie das tun,
ist aus zwei Gründen schwer festzustellen; einmal müßte man wissen, wieweit die
Steuer wirklich auf den Konsumenten überwälzt wird, und zweitens, wieviel die
Haushaltungen je nach der Einkommenshöhe und Kopfzahl von jedem Steuerobjekt
konsumieren, und eigentlich auch, wieviel sie ohne die Steuer konsumiert haben
*) Wieweit das Salz notwendiger Verbrauchsartikel, wieweit Genußmittel sei, ist strittig.
Vgl. Rubner 1903, S. 449 f.
a ) Stephan Bauer, S. 144.
Sozialökonomik. II.
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