I. HAUPTTEIL.
DIE URSACHEN DER ABWANDERUNG
UND IHR UMFANG.
A. GESCHICHTLICHE BEDINGUNGEN.
1. DIE ÄUSSEREN UMSTÄNDE.
Im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918,
abgeschlossen im Wald von Compiegne zwischen Deutsch
land und den alliierten und assoziierten Mächten, lautet
der Artikel 6:
„In allen geräumten Gebieten ist die Fortführung von
Einwohnern untersagt. Der Person oder dem Eigentum
der Einwohner darf kein Schaden oder Nachteil zugefügt
werden. Niemand wird wegen der Teilnahme an Kriegs
maßnahmen, die der Unterzeichnung des Waffenstillstandes
vorausgegangen sind, verfolgt werden.“
iVor Abschluß des Waffenstillstandes, als die deut
schen Armeen fast auf der ganzen Westfront sich auf dem
Rückzug befanden, hatte mancher Deutsche in den Reichs-
landen „Elsaß-Lothringen“ den Entschluß gefaßt, sein Hab
und Gut jenseits des Rheines in Sicherheit zu bringen.
Solange der Kampf noch tobte, war solches Handeln und
Denken unbedingt zu verwerfen. Der Eindruck auf die
einheimische Bevölkerung mußte ein kläglicher sein, und
es konnte nicht ohne Einfluß gerade auf die deutsch
gesinnten Elemente unter der einheimischen Bevölkerung
bleiben, wenn altdeutsche Kreise in dieser Weise schon
vor der Entscheidung den Glauben an die Erhaltung des
deutschen Elsasses auf gaben.