Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  155
Vertriebenen  mußten  hoffen,  daß  die  endgültige  Entschädigung ­
  bald  erfolgen  würde,  da  sie  sonst  Gefahr  liefen,  die
im  voraus  erhaltene  Summe  als  Lebensunterhalt  verbrauchen ­
  zu  müssen,  weil  die  Gründung  eines  Unternehmens
oder  eines  Geschäftes  usw.,  das  ihnen  ein  genügendes  Einkommen ­
  verschafft  hätte,  mit  dieser  Summe  zumeist  unmöglich ­
  war.
Das  Entschädigungsgesetz  ist  bis  heute  noch  nicht  erlassen. ­
  Zurzeit  finden  Besprechungen  zwischen  den  verschiedenen ­
  zuständigen  Reichsministerien  und  den  Vertretungen ­
  der  Vertriebenen  über  den  Entwurf  eines  solchen
Gesetzes,  das  vom  Wiederaufbauministerium  ausgearbeitet
worden  ist,  statt.  Bis  dieses  Gesetz  in  Kraft  gesetzt  wird,
können  noch  Monate  vergehen.  Über  zwei  Jahre  werden
seit  den  ersten  Ausweisungen  vergangen  sein,  bis  endlich
die  Vertriebenen  wenigstens  klar  sehen,  mit  welchen  Möglichkeiten ­
  sie  für  den  Wiederaufbau  ihrer  Existenz  rechnen
können.  Bis  sie  den  Ersatz  ihrer  Verluste  in  Händen
haben,  werden  weitere  Monate  vergehen.  Wieviel  Verbitterung ­
  durch  dieses  Hinauszögern  in  der  Entschädigungsfrage ­
  gesät  worden  ist,  läßt  sich  leicht  denken.  Und  ob
die  elsaß-lothringischen  Flüchtlinge  einigermaßen  durch
die  kommende  Regelung  der  Entschädigung  in  die  Lage
versetzt  werden,  sich  entsprechend  ihrer  früheren  Lebensstellung ­
  und  Lebenhaltung  •—  selbstverständlich  der  allgemein ­
  in  Deutschland  gesunkenen  Lebenshaltung  angepaßt ­
  —  in  die  deutsche  Volkswirtschaft  einzugliedern,
muß  sehr  bezweifelt  werden.
Laut  Zeitungsnachrichten 1 )  hat  der  Finanzminister
eine  Aufstellung  vorgelegt,  nach  welcher  die  Entschädigungen ­
  an  Reichsdeutsche  auf  Grund  von  erlassenen  oder  in
Ausarbeitung  befindlichen  Entschädigungsgesetzen  sich  auf
etwa  130  Milliarden  Mark  belaufen  sollen.  Eine  solche
Summe  von  Entschädigungen  kann  das  Reich  bei  seiner
heutigen  bereits  annähernd  300  Milliarden  Mark  betragenden ­
  Schuldenlast  nicht  auf  sich  nehmen.  Nun  muß  man
bedenken,  daß  in  dieser  Ziffer  von  130  Milliarden  Mark

1)  (Bls.-Lothr.  Mitteilungen,  Jahrg,  II  [1920],  Nr.  41).
            
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