Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAUPTT.EIL.

auch  die  Entschädigung  all  des  Besitzes  sich  befindet,,
den  die  in  Deutschland  seßhaften  Deutschen  z.  B.  durch
den  Verlust  unserer  Handelsflotte  oder  durch  sonstige  auf
Grund  des  Priedcnsvertrages  erfolgte  Ablieferungen  erlitten ­
  haben.  Es  muß  verlangt  werden,  daß  Abstriche  an
den  Entschädigungsforderungen,  wenn  unbedingt  notwendig, ­
  zuerst  hei  diesen  seßhaften  Deutschen  vorgenommen
werden,  da  diese  vorwiegend  durch  solchen  Verlust  nicht
in  ihrer  Existenzgrundlage  erschüttert  werden.  Für  die
Vertriebenen,  die  zum  großen  Teil  alles  verloren  haben,
muß  in  erster  Linie  gesorgt  werden.
Bis  heute  können  die  Vertriebenen,  wie  gesagt,  nur
gewisse  Abschlagszahlungen  auf  ihre  Forderungen  erhalten,
abgesehen  von  den  Fällen,  wo  der  erlittene  Schaden  nicht
mehr  als  5000  M.  beträgt.  Bis  zu  5000  M.  dürfen  die
Entschädigungsforderungen,  wenn  ihre  Richtigkeit  festgestellt ­
  ist,  voll  ausgezahlt  werden.  Die  Feststellung  der
Liquidations-  und  Verdrängungsschäden  im  Sinne  der  Richtlinien ­
  vom  9.  'Januar  1920  erfolgt  durch  dieselben  Ausschüsse, ­
  die  bereits  Ende  1919  zur  Feststellung  der  Kriegsschäden ­
  errichtet  worden  sind.  Ihre  Zahl  —  anfangs  acht
Ausschüsse  und  ein  Oberausschuß  —  genügte  nicht,  weshalb ­
  ihre  Zahl  im  Laufe  des  Frühjahrs  1920  durch  Verordnung ­
  des  Reichsministeriums  des  Innern  auf  21  Ausschüsse ­
  und  einen  Oberausschuß  erhöht  worden  ist.  Diese
Ausschüsse  bestehen  aus  einem  Richter  und  dessen  Stellvertreter, ­
  einem  Reichskommissar,  der  die  Interessen  des
Reiches  vertritt,  einem  amtlichen  Sachverständigen  und
einer  Anzahl  von  Laienmitgliedern  aus  den  Reihen  der
Vertriebenen,  die  jedoch  nur  zu  besonders  gelagerten  Fällen
herangezogen  werden-.
Bis  1.  Oktober  1920  sind  19  758  Anträge  auf  Vorschüsse ­
  und  Beihilfen  für  Liquidations-  und  Verdrängungs L
schaden  bei  diesen  Ausschüssen  eingelaufen.  An  Vorschüssen ­
  und  Beihilfen  sind  von  den  Ausschüssen  bis
1.  Oktober  1920  insgesamt;  56237  759  M.  zur  Anweisung
gelangt,  welche  Summe  nur  einen  kleinen  Bruchteil  der
von  den  Vertriebenen  erlittenen  Verluste  darstellt.
            
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