Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDEEÜNGSVEELAUF  ÜND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  167

sitzt  das  Reich  z.  B.  durch  die  gewaltige  Ausdehnung  seiner
Finanzhoheit  heute  verschiedene  Verwaltungszweige,  in  die
es  die  elsaß-lothringischen  Beamten  eingliedern  kann.  Im
übrigen  aber  muß  erreicht  werden,  daß  sich  die  Länder
der  vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  annehmen.
Wie  viel  leichter  und  reibungsloser  eine  Übernahme  der
vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  gewesen  wäre,
wenn  ein  einheitlicher  großer  Staat  hinter  ihnen  gestanden
hätte,  läßt  sich  durch  ein  Beispiel  unter  den  Vertriebenen
selbst  am  klarsten  ersehen,  und  zwar  an  der  Übernahme  der
aus  Elsaß-Lothringen  verdrängten  Reichseisenbahn-  und
Reichspostbeamten.  Gegenüber  diesen  Beamtenkategorien
stand  die  Verantwortlichkeit  des  Reiches  von  vornherein
fest,  und  das  Reich  hatte  auch  die  Möglichkeit,  sie  in  den
großen  Betrieben  der  Reichseisenbahn  —  die  Staatsbahnen
sind  bekanntlich  1920  auf  das  Reich  übergegangen  —  und
der  Reichspost  unterzubringen.
Bis  Mitte  September  1920  waren  seit  November  1918
rund  4000  Eisenbahnbeamte  aus  Elsaß-Lothringen  ausgewiesen ­
  oder  ausgewandert.
Davon  waren  Mitte  September  1920  bereits  3900  in  den
preußischen  oder  süddeutschen  Eisenbahndienst  übernommen ­
  worden.  Rund  40  sind  in  den  Ruhestand  getreten.
Wegen  der  Übernahme  der  übrigen  60  schwebten  noch  Verhandlungen. ­

An  deutschen  Eisenbahnarbeitern  waren  bis  Mitte
September  1920  2800  ausgewiesen,  2750  von  den  verschiedenen ­
  Eisenbahnverwaltungen  wieder  in  Stellung  genommen, ­
  30  pensioniert,  der  Rest  von  20  Arbeitern  hat  seinen
Dienst  nicht  wieder  angetreten.
An  Reichspostbeamten  waren  bis  Mitte  August  1920
rund  1300  ausgewiesen.  Sie  sind  sämtlich  nach  deutschen
Postämtern  versetzt  worden.
Man  nimmt  gewiß  mit  Recht  an,  daß  ohne  die  föderalistischen ­
  Hemmungen  und  die  rechtliche  unklare  Stellung ­
  der  vertriebenen  elsaß-lothringischen  Beamten  deren
Unterbringung  ebenso  rasch  erfolgt  wäre,  als  die  der  Eisen
bahn-  und  Postbeamten.
            
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