Die Menschentühning im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik).
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aber auch voller Tatkraft und Entschiedenheit Vorgehen. Unter Umständen sind
für besonders Begabte oder Arbeitswillige Schulungskurse durchzuführen.
Zuletzt ist noch die Regelung des Beschwerderechts ein heikles, aber
lohnendes Betätigungsfeld. Auch hierbei ist wichtig, daß der Beschwerdeweg ein
deutig festliegt, daß er vor allem außerhalb des Instanzenwegs und ohne Gefahr
für den Beschwerdeführer begangen werden kann. Das gleiche gilt von den An
regungen über Betriebsverbesserungen, die nie über die unmittelbaren Vorgesetzten
geleitet werden sollten.
So zeigt sich, daß insgesamt die Maßnahmen der Personalverwaltung von kaum
zu unterschätzender Bedeutung für den reibungslosen Betriebsablauf sind. Ihre
richtige Handhabung ist die Voraussetzung einer gedeihlichen Zusammenarbeit.
Darüber hinaus aber hat sich ergeben, daß weitere Maßnahmen erwünscht, ja er
forderlich sind, um diese gedeihliche Zusammenarbeit zu erhalten, zu fördern und
zu pflegen, Maßnahmen, die allgemein als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet
werden und im folgenden als Personalpflege besonders behandelt werden sollen.
3. Die Personalpflege. (Betriebliche Sozialpolitik.) Die Maßnahmen der be
trieblichen Personalpflege sind heute in den Großbetrieben so umfassend und
zahlreich geworden, daß es in diesem Rahmen nur möglich ist, sie kurz aufzu
führen. Von Bedeutung ist es jedoch, zu erkennen, warum die Betriebe über
haupt von sich aus dazu übergehen mußten, Sozialpolitik zu betreiben und sich
damit auf ein Gebiet zu begeben, das nicht nur kostspielig ist und mit dem
eigentlichen Betriebszweck nur mittelbar im Zusammenhang steht, sondern auch
besonders schwierig und in seinen einzelnen Vorgängen und Auswirkungen um
stritten ist.
Ergeben sich die Maßnahmen der Personalverwaltung unmittelbar aus dem
Betriebszweck heraus oder doch aus den gesetzlichen Vorschriften einer staatlichen
Sozialpolitik und Wohlfahrtspflege, so geht die betriebliche Sozialpolitik aus von
der Überwindung der sozialen Unruhe im Betriebe und der durch die großbetrieb
liche Form des Zusammenarbeitens vieler Menschen hervorgerufenen persönlichen
Entfremdung zwischen den im Betrieb Beschäftigten. Es wurde schon früher
gezeigt (BIV 1), daß der Großbetrieb das patriarchalische, unmittelbar menschlich
nahe Zusammenleben stark zurückgedrängt, ja vielfach völlig zerstört hatte. Hier
setzt die bewußt betriebene Personalpflege des Betriebes ein, indem sie versucht,
die im Betrieb selbst entstehende Unzufriedenheit im Keim zu ersticken, die von
außen eindringenden Störungen abzuwehren und durch Gegenmaßnahmen aus
zugleichen. Hinzu kommt die in vielen Unternehmern wach gebliebene sittliche
Verpflichtung, sich um das Wohl und Wehe der ihnen anvertrauten Mitarbeiter zu
kümmern und — über die rein vertraglichen und unmittelbar betriebsnotwendigen
Grenzen hinaus — sie zu fördern und ihnen in ihren körperlichen und geistigen
Wünschen beizustehen.
Hatte im Anfang — als die Betriebe noch vorzugsweise Einzelpersonen ge
hörten oder Familien-Untemehmungen waren — die betriebliche Sozialpolitik eine
stark persönlich gefärbte Note (patriarchalisch, paternalistisch, protektoral, koope
rativ, humanitär, ökonomisch-rechtlich u. a. siehe Geck, Grundfragen der be
trieblichen Sozialpolitik 1935), so gingen diese persönlichen Färbungen mit dem
Aufkommen der kapitalistischen Unternehmungsformen mehr und mehr verloren.
Die Entwicklung ging von einzelnen, mehr oder weniger planmäßigen Wohlfahrts
maßnahmen, die unregelmäßig oder bei vermeintlichem Bedarf vorgenommen
wurden, zu einer bewußt betriebenen, in ihren einzelnen Zielen genau vorgezeich
neten Personalpflege, die aufs engste mit den Personal-, Verwaltungs-, Lohn- und
Organisationsabteilungen zusammen arbeitete. Dabei blieben die Maßnahmen
von Anbeginn an nicht beschränkt auf den eigentlichen Betrieb, auf die Arbeits