Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die Menschentühning im Betrieb (Betriebliche Personalpolitik). 
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aber auch voller Tatkraft und Entschiedenheit Vorgehen. Unter Umständen sind 
für besonders Begabte oder Arbeitswillige Schulungskurse durchzuführen. 
Zuletzt ist noch die Regelung des Beschwerderechts ein heikles, aber 
lohnendes Betätigungsfeld. Auch hierbei ist wichtig, daß der Beschwerdeweg ein 
deutig festliegt, daß er vor allem außerhalb des Instanzenwegs und ohne Gefahr 
für den Beschwerdeführer begangen werden kann. Das gleiche gilt von den An 
regungen über Betriebsverbesserungen, die nie über die unmittelbaren Vorgesetzten 
geleitet werden sollten. 
So zeigt sich, daß insgesamt die Maßnahmen der Personalverwaltung von kaum 
zu unterschätzender Bedeutung für den reibungslosen Betriebsablauf sind. Ihre 
richtige Handhabung ist die Voraussetzung einer gedeihlichen Zusammenarbeit. 
Darüber hinaus aber hat sich ergeben, daß weitere Maßnahmen erwünscht, ja er 
forderlich sind, um diese gedeihliche Zusammenarbeit zu erhalten, zu fördern und 
zu pflegen, Maßnahmen, die allgemein als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet 
werden und im folgenden als Personalpflege besonders behandelt werden sollen. 
3. Die Personalpflege. (Betriebliche Sozialpolitik.) Die Maßnahmen der be 
trieblichen Personalpflege sind heute in den Großbetrieben so umfassend und 
zahlreich geworden, daß es in diesem Rahmen nur möglich ist, sie kurz aufzu 
führen. Von Bedeutung ist es jedoch, zu erkennen, warum die Betriebe über 
haupt von sich aus dazu übergehen mußten, Sozialpolitik zu betreiben und sich 
damit auf ein Gebiet zu begeben, das nicht nur kostspielig ist und mit dem 
eigentlichen Betriebszweck nur mittelbar im Zusammenhang steht, sondern auch 
besonders schwierig und in seinen einzelnen Vorgängen und Auswirkungen um 
stritten ist. 
Ergeben sich die Maßnahmen der Personalverwaltung unmittelbar aus dem 
Betriebszweck heraus oder doch aus den gesetzlichen Vorschriften einer staatlichen 
Sozialpolitik und Wohlfahrtspflege, so geht die betriebliche Sozialpolitik aus von 
der Überwindung der sozialen Unruhe im Betriebe und der durch die großbetrieb 
liche Form des Zusammenarbeitens vieler Menschen hervorgerufenen persönlichen 
Entfremdung zwischen den im Betrieb Beschäftigten. Es wurde schon früher 
gezeigt (BIV 1), daß der Großbetrieb das patriarchalische, unmittelbar menschlich 
nahe Zusammenleben stark zurückgedrängt, ja vielfach völlig zerstört hatte. Hier 
setzt die bewußt betriebene Personalpflege des Betriebes ein, indem sie versucht, 
die im Betrieb selbst entstehende Unzufriedenheit im Keim zu ersticken, die von 
außen eindringenden Störungen abzuwehren und durch Gegenmaßnahmen aus 
zugleichen. Hinzu kommt die in vielen Unternehmern wach gebliebene sittliche 
Verpflichtung, sich um das Wohl und Wehe der ihnen anvertrauten Mitarbeiter zu 
kümmern und — über die rein vertraglichen und unmittelbar betriebsnotwendigen 
Grenzen hinaus — sie zu fördern und ihnen in ihren körperlichen und geistigen 
Wünschen beizustehen. 
Hatte im Anfang — als die Betriebe noch vorzugsweise Einzelpersonen ge 
hörten oder Familien-Untemehmungen waren — die betriebliche Sozialpolitik eine 
stark persönlich gefärbte Note (patriarchalisch, paternalistisch, protektoral, koope 
rativ, humanitär, ökonomisch-rechtlich u. a. siehe Geck, Grundfragen der be 
trieblichen Sozialpolitik 1935), so gingen diese persönlichen Färbungen mit dem 
Aufkommen der kapitalistischen Unternehmungsformen mehr und mehr verloren. 
Die Entwicklung ging von einzelnen, mehr oder weniger planmäßigen Wohlfahrts 
maßnahmen, die unregelmäßig oder bei vermeintlichem Bedarf vorgenommen 
wurden, zu einer bewußt betriebenen, in ihren einzelnen Zielen genau vorgezeich 
neten Personalpflege, die aufs engste mit den Personal-, Verwaltungs-, Lohn- und 
Organisationsabteilungen zusammen arbeitete. Dabei blieben die Maßnahmen 
von Anbeginn an nicht beschränkt auf den eigentlichen Betrieb, auf die Arbeits
	        
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