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Die Menschen im Betrieb.
Bedeutung liegt nicht darin, daß einige wenige Sieger ermittelt werden, sondern in dem
Bekenntnis zur Leistung und ihrer planmäßigen Steigerung.
Neben der Einstellung und Ausbildung der Lehrlinge treten die Fragen der
Beschaffung von fertig ausgebildeten Mitarbeitern meist in den Hintergrund.
Auf Grund von Leumunds-, Ausbildungs- und Tätigkeitszeugnissen in Verbindung
mit einer persönlichen Fühlungnahme wird vielfach eine Probeeinstellung oder
auch die sofortige endgültige Einstellung vorgenommen. Nur selten werden Eignungsprüfungen
angestellt, da der Wert solcher Prüfungen sehr umstritten ist;
psychotechnische Untersuchungen kommen vorwiegend bei Handfertigkeitsfähigkeiten
oder bei notwendiger schneller Auffassungsgabe in Frage. (Über ihre
Zweckmäßigkeit s. C.)
Eine betriebliche Schulung der Angestellten — obwohl vielfach erforderlich —
ist nur in wenigen Fällen und unvollkommen durchführbar; wohl immer mangelt
es an Zeit. Für fortstrebende Personen bleibt fast ausschließlich die außerdienstliche
Schulung und der Selbstunterricht, Gleichwohl zwingen die Erfordernisse des
einzelnen Betriebes oft zur Unterweisung der Angestellten, die hin und wieder
durch besondere Kurse — innerhalb oder außerhalb des Betriebs — meist aber
durch Unterweisungsblätter, Anschläge, Sinnsprüche u. a. vorgenommen werden.
Wichtig ist vor allem die Fortbildung des Verkäufers (im Einzelhandel) oder
der Bankangestellten. Sie geht in — regelmäßigen oder unregelmäßigen — Besprechungsstunden
vor sich, die meist zu geschäftsstillen Zeiten eingelegt werden.
Sie kann von beobachteten Mängeln ausgehen, neue Waren oder Arbeitsweisen
erläutern, Fragen der Menschenführung zur Beantwortung führen, Lese- und
Lehrstoff angeben und erklären u. a.
Außer diesen Fragen der Beschaffung und der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter hat
die Personalverwaltung die rein arbeitsvertraglichen und durch gesetzliche Vorschriften gebotenen
Maßnahmen zu beachten. Hier sind zu nennen die Vorschriften über die Arbeitszeit,
über die Beschäftigung von Jugendlichen, Schwerbeschädigten, Frauen, über die Regelung
des Arbeitseinsatzes, die Arbeitsordnung und allgemeine Arbeitsgerichtsharkeit, ferner auch
die Bestimmungen über die Zugehörigkeit zu Krankenkassen, Alters- und Arbeitslosenversicherungen.
Die so notwendig werdenden Personalangaben werden vielfach von den Betrieben
ergänzt und ausgebaut und machen eine eingehende Personalkartei und Aktensammlung
nötig, in denen außer den vorgesohriebenen Ausweisen und Eintragungen (über
Steuern, Versicherungen, Familienverhältnisse, Anstellungsvertrag) weitere Vermerke möglich
sind: z.B. über besondere Leistungen und Fähigkeiten, Belobigungen, Verweise, dienstliches
und außerdienstliches Verhalten, Pünktlichkeit u. a. Der Betrieb geht dabei von der
Überlegung aus, daß die Voraussetzung jeder Menschenführung zunächst die Kenntnis der
Angestellten sein muß; nur wenn Eigenarten und Fähigkeiten jedes einzelnen bekannt sind,
kann eine gerechte und richtige Verwendung und Behandlung erfolgen.
Als ein wichtiges Arbeitsgebiet der Personalverwaltung ist ferner das Beförderungswesen
zu nennen. Die Ausarbeitung eines Systems der Belohnungen
und Beförderungen, das einesteils die Veranlagungen und Kenntnisse der Gefolgschaft
dem Betrieb nutzbar macht, andererseits einen Ansporn zur vollen Leistungshergabe
und zur Befriedigung des Ehrgeizes der Arbeit abgibt, ist wohl eine
der schwierigsten, aber auch der lohnendsten Tätigkeiten der Personalverwaltung.
Nicht nur darauf kommt es an, die Leistungen zu entdecken und zu kennen,
sondern mehr noch, sie entsprechend zu fördern und auszunutzen. Gerade hier
ist die Überwindung gewisser Widerstände, die vielfach bei einzelnen Abteilungsund
Betriebsleitern liegen, welche tüchtige Untergebene nur ungern verlieren, nicht
einfach. Nicht immer genügen einfache Leistungszulagen, sondern die Anerkennung
in anderer Weise — durch öffentliches Lob, durch Verwendung an gehobener
Stelle, Vertrauensbeweise, höhere Dienstbezeichnungen, Urlaubszulagen, Jubiläumsgaben
u. ä. -— muß hinzukommen, zumal die Aufstiegsmöglichkeiten an sich
meist sehr begrenzt sind. Hier muß die Personalverwaltung mit großem Takt,