Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

Bedeutung  liegt  nicht  darin,  daß  einige  wenige  Sieger  ermittelt  werden,  sondern  in  dem
Bekenntnis  zur  Leistung  und  ihrer  planmäßigen  Steigerung.
Neben  der  Einstellung  und  Ausbildung  der  Lehrlinge  treten  die  Fragen  der
Beschaffung  von  fertig  ausgebildeten  Mitarbeitern  meist  in  den  Hintergrund.
Auf  Grund  von  Leumunds-,  Ausbildungs-  und  Tätigkeitszeugnissen  in  Verbindung
mit  einer  persönlichen  Fühlungnahme  wird  vielfach  eine  Probeeinstellung  oder
auch  die  sofortige  endgültige  Einstellung  vorgenommen.  Nur  selten  werden  Eignungsprüfungen ­
  angestellt,  da  der  Wert  solcher  Prüfungen  sehr  umstritten  ist;
psychotechnische  Untersuchungen  kommen  vorwiegend  bei  Handfertigkeitsfähigkeiten ­
  oder  bei  notwendiger  schneller  Auffassungsgabe  in  Frage.  (Über  ihre
Zweckmäßigkeit  s.  C.)
Eine  betriebliche  Schulung  der  Angestellten  —  obwohl  vielfach  erforderlich  —
ist  nur  in  wenigen  Fällen  und  unvollkommen  durchführbar;  wohl  immer  mangelt
es  an  Zeit.  Für  fortstrebende  Personen  bleibt  fast  ausschließlich  die  außerdienstliche ­
  Schulung  und  der  Selbstunterricht,  Gleichwohl  zwingen  die  Erfordernisse  des
einzelnen  Betriebes  oft  zur  Unterweisung  der  Angestellten,  die  hin  und  wieder
durch  besondere  Kurse  —  innerhalb  oder  außerhalb  des  Betriebs  —  meist  aber
durch  Unterweisungsblätter,  Anschläge,  Sinnsprüche  u.  a.  vorgenommen  werden.
Wichtig  ist  vor  allem  die  Fortbildung  des  Verkäufers  (im  Einzelhandel)  oder
der  Bankangestellten.  Sie  geht  in  —  regelmäßigen  oder  unregelmäßigen  —  Besprechungsstunden ­
  vor  sich,  die  meist  zu  geschäftsstillen  Zeiten  eingelegt  werden.
Sie  kann  von  beobachteten  Mängeln  ausgehen,  neue  Waren  oder  Arbeitsweisen
erläutern,  Fragen  der  Menschenführung  zur  Beantwortung  führen,  Lese-  und
Lehrstoff  angeben  und  erklären  u.  a.
Außer  diesen  Fragen  der  Beschaffung  und  der  Aus-  und  Fortbildung  der  Mitarbeiter  hat
die  Personalverwaltung  die  rein  arbeitsvertraglichen  und  durch  gesetzliche  Vorschriften  gebotenen ­
  Maßnahmen  zu  beachten.  Hier  sind  zu  nennen  die  Vorschriften  über  die  Arbeitszeit,
über  die  Beschäftigung  von  Jugendlichen,  Schwerbeschädigten,  Frauen,  über  die  Regelung
des  Arbeitseinsatzes,  die  Arbeitsordnung  und  allgemeine  Arbeitsgerichtsharkeit,  ferner  auch
die  Bestimmungen  über  die  Zugehörigkeit  zu  Krankenkassen,  Alters-  und  Arbeitslosenversicherungen. ­
  Die  so  notwendig  werdenden  Personalangaben  werden  vielfach  von  den  Betrieben ­
  ergänzt  und  ausgebaut  und  machen  eine  eingehende  Personalkartei  und  Aktensammlung ­
  nötig,  in  denen  außer  den  vorgesohriebenen  Ausweisen  und  Eintragungen  (über
Steuern,  Versicherungen,  Familienverhältnisse,  Anstellungsvertrag)  weitere  Vermerke  möglich ­
  sind:  z.B.  über  besondere  Leistungen  und  Fähigkeiten,  Belobigungen,  Verweise,  dienstliches ­
  und  außerdienstliches  Verhalten,  Pünktlichkeit  u.  a.  Der  Betrieb  geht  dabei  von  der
Überlegung  aus,  daß  die  Voraussetzung  jeder  Menschenführung  zunächst  die  Kenntnis  der
Angestellten  sein  muß;  nur  wenn  Eigenarten  und  Fähigkeiten  jedes  einzelnen  bekannt  sind,
kann  eine  gerechte  und  richtige  Verwendung  und  Behandlung  erfolgen.
Als  ein  wichtiges  Arbeitsgebiet  der  Personalverwaltung  ist  ferner  das  Beförderungswesen ­
  zu  nennen.  Die  Ausarbeitung  eines  Systems  der  Belohnungen
und  Beförderungen,  das  einesteils  die  Veranlagungen  und  Kenntnisse  der  Gefolgschaft ­
  dem  Betrieb  nutzbar  macht,  andererseits  einen  Ansporn  zur  vollen  Leistungshergabe
  und  zur  Befriedigung  des  Ehrgeizes  der  Arbeit  abgibt,  ist  wohl  eine
der  schwierigsten,  aber  auch  der  lohnendsten  Tätigkeiten  der  Personalverwaltung.
Nicht  nur  darauf  kommt  es  an,  die  Leistungen  zu  entdecken  und  zu  kennen,
sondern  mehr  noch,  sie  entsprechend  zu  fördern  und  auszunutzen.  Gerade  hier
ist  die  Überwindung  gewisser  Widerstände,  die  vielfach  bei  einzelnen  Abteilungsund ­
  Betriebsleitern  liegen,  welche  tüchtige  Untergebene  nur  ungern  verlieren,  nicht
einfach.  Nicht  immer  genügen  einfache  Leistungszulagen,  sondern  die  Anerkennung ­
  in  anderer  Weise  —  durch  öffentliches  Lob,  durch  Verwendung  an  gehobener
Stelle,  Vertrauensbeweise,  höhere  Dienstbezeichnungen,  Urlaubszulagen,  Jubiläumsgaben ­
  u.  ä.  -—  muß  hinzukommen,  zumal  die  Aufstiegsmöglichkeiten  an  sich
meist  sehr  begrenzt  sind.  Hier  muß  die  Personalverwaltung  mit  großem  Takt,
            
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