Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

S5SS:

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Der  Unternehmer  und  Betriebsführer.

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Wirtschaftsplanes,  Gestaltung  der  kapitalistischen  Grundrechnung,  Abschätzung
der  Verlustgefahr  und  Aufstellung  der  Gewinnrechnung.  Indem  der  Unternehmer
diese  Überlegungen  verwirklicht,  ist  er  Betriebsführer,  wie  der  Betrieb  der  Vollzug
der  Wirtschaft  (Unternehmung)  ist.  Die  gedankliche  Trennung,  die  wir  zwischen
Wirtschaftsbetrieb  als  Wirtschaft  (2.  Buch)  und  Wirtschaftsbetrieb  als  Betrieb  (in
diesem  Buche)  vorgenommen  haben,  ist  hinsichtlich  der  Person  des  Wirtschafters,
des  Unternehmers,  nicht  durchführbar.  Der  Unternehmer  ist  immer  eine  handelnde ­
  Einheit.  Nicht  der  ist  schon  Unternehmer,  der  etwa  den  Inhalt  des  zweiten
Buches:  die  Wirtschaft  kennt  oder  darstellen  oder  beurteilen  kann,  sondern  nur
derjenige,  der  die  Wirtschaft  verwirklicht.  Das  ist  der  Unternehmer  in  seiner
Person  als  Unternehmer  (Wirtschaft)  und  als  Betriebsführer  (Betrieb).  Man  erkennt ­
  diese  Verbundenheit,  wenn  man  zum  Vergleich  den  Unternehmer  und  den
Wirtschaftsprüfer  oder  den  Theoretiker  und  Praktiker  gegenüherstellt.  Der  Wirtschaftsprüfer ­
  und  der  Theoretiker  kennen  die  wirtschaftliche  Seite  des  Wirtschaftsbetriebes ­
  vielleicht  noch  besser  als  der  Unternehmer;  aber  dadurch  sind  sie  noch
nicht  Unternehmer.  Beispiele  zeigen,  daß  Theoretiker  wie  Wirtschaftsprüfer,  trotz
guten  Wissens  um  die  Dinge,  in  der  Praxis  versagen  können  (es  gibt  auch  Ausnahmen) ­
  ;  wie  umgekehrt  erfolgreiche  Praktiker  glauben,  die  besten  Theoretiker
sein  zu  müssen,  was  in  einzelnen  Fällen  vielleicht  zutreffen  kann.
Natürlich  ist  es  etwas  anderes,  ob  jeder  Unternehmer  (rechtlich  oder  praktisch)
auch  immer  der  eigentliche  Betriebsführer  ist.  Hier  muß  man  sich  zunächst  vor
dem  Mißverständnis  hüten,  den  Betriebsführer  mit  dem  Betriebsleiter  gleichzusetzen. ­
  Der  Betriebsleiter  ist  entweder  ganz  technisch  gesehen:  der  Leiter  des
technischen  Betriebes,  der  Fabrik,  der  Gießerei  oder  in  kaufmännischer  Beziehung: ­
  der  Leiter  der  Verwaltung,  eines  Büros,  einer  Verkaufsabteilung.  Der  Betriebsleiter ­
  handelt  immer  im  Rahmen  der  vom  Betriebsführer  (Unternehmer)  gegebenen ­
  allgemeinen  oder  besonderen  Anweisungen.  Der  Betriebsführer  ist  mehr
als  der  Betriebsleiter,  ist  Verwirklicher  der  Wirtschaft  im  ganzen,  ist  Führer  des
Wirtschaftsbetriebes  im  ganzen,  ist  der  tätig  gewordene,  d.h.  der  handelnde  Unternehmer. ­
  Der  Betriebsführer  kann  zugleich  Betriebsleiter  sein,  wenn  er  diese  oder
jene  Teilaufgabe  mit  erledigt,  wie  er  als  Betriebsführer  zugleich  auch  untergeordnete ­
  Betriebsarbeit  leisten  kann.  In  Kleinbetrieben  fallen  die  Funktionen  des
Betriebsführers  und  Betriebsleiters  gewöhnlich  zusammen.  Auf  die  Aufgaben,  die
dem  Betriebsführer  durch  das  ÄOG.  gestellt  sind,  wird  in  einem  besonderen  Abschnitt ­
  einzugehen  sein  (B  V).
Der  Betriebsführer  ist  nicht  mit  dem  Wirtsohaftsf  ührer  zu  verwechseln,  einer  Bezeichnung,
die  für  die  Führer  (Unternehmer)  großer  Wirtschaftsbetriebe  (vor  allem  der  Konzerne  und
Trusts)  in  Gebrauch  gekommen  war.  Sie  sollte  zum  Ausdruck  bringen,  daß  diese  Leute  zugleich ­
  auch  die  Wirtschaft,  d.h.  die  Gesamtwirtschaft  führen.  Diese  zweifelhafte  Angelegenheit ­
  hat  jetzt  ihr  Ende  dadurch  gefunden,  daß  sich  der  nationalsozialistische  Staat  die  Führung
der  Wirtschaft  vorbehält  und  als  eigentlicher  Wirtsohaftsführer  daher  nur  —  der  Reiohswirtschaftsminister
  anzusehen  ist.
Bei  der  Gewerbezählung  1933  sind  14,5  Millionen  erwerbstätige  Personen  ermittelt  worden. ­
  Hiervon  entfallen  3,7  Millionen  auf  Betriebsleiter.  Diese  große  Zahl  dürfte  gleichbedeutend ­
  mit  den  Betriebsführern  (im  rechtlichen  Sinne)  sein.  Doch  sind  diese  3,7  Millionen  nicht
als  Unternehmer  (in  unserem  Sinne)  anzusehen,  da  sie  auch  die  kleinen  und  kleinsten  Wirtschaftsbetriebe ­
  umfassen,  die  noch  nicht  die  Merkmale  der  (kapitalistischen)  Unternehmung
tragen.
2.  Die  Aufgabe  des  Unternehmers.  Der  Unternehmer  muß  sich  zunächst  über
die  kapitalistische  Wirtschaftsweise  (Wesen  der  Unternehmung)  im  klaren  sein,
das  in  sich  aufnehmen,  was  wir  im  ersten  und  zweiten  Buche  kennengelernt  haben.
So  muß  er  wissen,  was  er  mit  seiner  Unternehmung  im  Rahmen  der  Gesamtwirtschaft ­
  bezwecken  will,  wie  letztere  auf  den  eigenenWirtschaftsbetrieb  zurückwirkt,
und  wie  er  sich  hiernach  den  Wirtschaftsplan  und  die  Gestaltung  der  kapitalisti-
            
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