Das Entgelt.
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Fällen wird meist eine bestimmte Arbeitsleistung vorgeschrieben, die auf Ein
haltung überwacht wird, z. B. eine bestimmte Anzahl reiner Buchungen je Tag
oder eine festgelegte Zahl von Schemabriefen oder Seiten täglich. Neben dieser
Beobachtung der Leistung in der Zeiteinheit ist aber besonders in den Fällen,
wo diese „Leistungsdichte“ nicht einwandfrei festgestellt werden kann (was bei
vielen kaufmännischen Arbeiten zutrifft), eine genaue Einhaltung bestimmter
Arbeitsfristen je Tag oder je Monat erforderlich. Nur so ist es möglich, über die
Höhe der zur Verfügung zu stellenden Arbeitsleistung zwischen den Betrieben
und den Angestellten zu meßbaren Vereinbarungen zu gelangen. Je stärker die
Arbeitszeit durch Mengenvorschriften oder Stückentlohnung ausgenutzt wird,
desto dringlicher stellt sich für den Arbeitenden wie für den Betrieb die Frage
nach der Arbeitswilligkeit und der körperlich bedingten Arbeitsmöglichkeit; die
Ermüdungs- und Unlusterscheinungen machen bei zu lange ausgedehnter Arbeits
zeit unter Umständen die Vorteile der hohen Leistungsmöglichkeiten in der Zeit
einheit zunichte. Zweckmäßige Pauseneinteilung und bestimmte Begrenzung der
täglichen Arbeitszeit erwachsen daraus als notwendige Folgerungen, denen aller
dings die Erfordernisse der Betriebe nicht immer ohne weiteres entsprechen.
Früher war man einfach der Meinung, daß die Arbeitsleistung entsprechend
der Arbeitszeit stiege, und man forderte ohne Rücksicht auf körperliche, seelische
und andere Hemmungen vielfach Arbeitszeiten, die den Angestellten und Ar
beitern nur wenig Spielraum für ihre persönlichen und familiären Wünsche ließen.
Sehr häufig war natürlich die Arbeitszeit dann ein reines „Absitzen“, sofern die
Kontrolle nur einigermaßen nachließ; von einer vollen Hingabe der Leistung
konnte nur in seltenen Fällen die Rede sein, vielfach war die Arbeitszeit reiner
Bereitschaftsdienst; man wartete auf Betätigung. Dies letztere war besonders
im Einzelhandel der Fall, wo die Käufer je nach Belieben von morgens früh bis
spät in die Nacht hinein zum Kaufen erscheinen konnten und demgemäß die Ver
käufer zur Stelle sein mußten. Selbst Sonntags waren vielfach die Geschäfte geöffnet.
In Deutschland sind diese Verhältnisse seit langem gesetzgeberisch geregelt,
was nicht nur für die Angestellten, sondern auch für die Betriebe durch Straffung
des Arbeitsablaufs vorteilhaft ist. In den Bürobetrieben des Großhandels und der
Industrie lagen im allgemeinen die Verhältnisse zwar schon immer günstiger,
doch waren auch hier Arbeitszeiten von 12 Stunden und darüber und Sonntags
dienst früher nicht selten.
Nach einer Erhebung der Beichskommission für Arbeiterstatistik hatten im Jahre 1893
über 80% der Kaufmannsgehilfen eine Arbeitszeit von über 12 Stunden täglich, etwa 60%
eine solche über 13 Stunden und fast 45% noch eine über 14 Stunden. Schon 1903 stellte eine
amtliche Erhebung über die Arbeitszeit in den Kontoren hingegen fest, daß von fast 70 000 Ge
hilfen in 13 700 Betrieben 16% unter 8 Stunden arbeiteten und nur 12% mehr als 10 Stunden;
fast 73 % der hier erfaßten Personen hatten also schon damals eine Arbeitszeit von 8—10 (größ
tenteils 8—9) Stunden. Etwa zur gleichen Zeit betrug die Höchstarbeitszeit erwachsener
Fabrikarbeiterinnen gesetzlich noch 11 Stunden, aber es hatten doch schon etwas über die
Hälfte der Arbeiterinnen Arbeitszeiten unter 10 Stunden am Tag.
In der Folgezeit wurden durch die Gewerbeordnung für die technischen und
kaufmännischen Betriebe gewisse Mindestforderungen aufgestellt; so mußte seit
1900 den Angestellten in offenen Verkaufsstellen und dem kaufmännischen Per
sonal in Handwerksläden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine Ruhe
zeit von mindestens 10 Stunden und mehr (je nach der Betriebsgröße — zwei oder
mehr Hilfskräfte — oder der Ortsgröße — über 20 000 Einwohner) und eine
Mittagspause von mindestens 1 % Stunden gewährt werden, was täglich 11% bis
12% Stunden Höchstarbeitszeit bedeutete. Vor dem Kriege war in offenen Ver
kaufsläden eine Arbeitszeit von 10 Stunden noch allgemein üblich, wenn auch in
einzelnen Fällen geringere Zeiten vorkamen.