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Die Menschen im Betrieb.
sind sie im Bank- und Bekleidungsgewerbe in allen Tätigkeitsgruppen und im
Einzelhandel bei den gehobenen Tätigkeiten.
Sehr aufschlußreich ist die Erhebung, welche der Deutschnationale Handlungs-
gehilfen-Yerband in den Jahren 1929/31 durchführte, und die 166 000 kaufmänni
sche Angestellte umfaßte. Das Ergebnis war ein Durchschnittsgehalt einschließ
lich aller monatlichen Zuwendungen von 260 RM für alle erfaßten Personen.
Es wurden dabei vier „ideale“ Tätigkeitsgruppen gebildet, deren Gehälter im
Durchschnitt betrugen:
für einfache Tätigkeit 142 RM monatlich
für qualifizierte Tätigkeit 227 „ „
für selbständige Tätigkeit 347 „ ,,
für schwierig-verantwortliche Tätigkeit 493 „ „
Sehr klar ergab diese Untersuchung auch die Staffelung nach dem Alter; fast
20% der erfaßten Angestellten war unter 20 Jahre alt und bezog ein Gehalt unter
132 RM im Monat einschließlich aller Zuwendungen. Erst mit 46—50 Jahren wird
das Höchsteinkommen von 422 RM erreicht. Von den einzelnen Tätigkeitsgebie
ten werden die Buchhalter, Korrespondenten, Kalkulatoren, Statistiker, Lage
risten und die Verkaufshilfspersonen am niedrigsten bewertet, also im großen
und ganzen die Tätigkeit, die als kaufmännische Nebenarbeit gekennzeichnet wurde.
Etwa die Hälfte aller ersten Expedienten, Fakturisten, Dekorateure, ja sogar der
Rayonohefs in Warenhäusern, 60% der ersten Lageristen und drei Viertel aller
ersten Verkäufer liegen in ihrem Einkommen noch unter der Grenze von 250 RM
im Monat. 43% aller Angestellten bezogen bis 200 RM im Monat, 60% bis 250 RM;
im Großhandel verdienen sogar 65%, im Einzelhandel sogar 78% weniger als
250 RM. Dabei hegen im Lebensmittel- und Exportgroßhandel, im Textil-, Eisen-
und Lebensmittelkleinhandel, im Drogen-, Buch- und Schreibwarenkleinhandel,
im Tabakkleinhandel und in den Warenhäusern die Einkommensziffern am un
günstigsten.
Man wird bei der Beurteilung dieser Ziffern nicht vergessen dürfen, daß sie
nicht ohne weiteres als maßgebend für die Lage der einzelnen Sparten der deut
schen kaufmännischen Angestelltenschaft anzusehen sind. Nur ganz bestimmte
Kreise gehörten den Verbänden an; vor allem die, welche auf Grund besonderer
Leistungen oder Beziehungen, auf Grund hoher Fähigkeiten oder Vorkenntnisse
sich Vorteile gegenüber ihren Berufsgenossen verschafften oder zu verschaffen
hoffen, neigten allgemein den Verbänden wenig zu. Das gilt für hochbezahlte
Kräfte besonders; das Bild der Erhebung wird daher zu dunkel gemalt sein.
Immerhin zeigt ein Vergleich mit den Tarifen, daß allzu große Abweichungen
nicht bestehen. Insgesamt ergibt sich, daß für einen sehr großen Teil der kauf
männischen Angestellten, besonders der unteren Tätigkeits- und Altersgruppen,
die gezahlten Gehälter unter den Einkünften der Arbeiter liegen, eine Tatsache,
die in den letzten Jahren eine ganz eigenartige Problematik der Angestelltenschaft
herbeigeführt hat.
Bei den Entgelten ist zu unterscheiden: die Roh- und Reinbezüge der Ange
stellten sowie die Aufwendungen, die dem Wirtschaflsbetrieb entstehen. Das
Roheinkommen des Angestellten setzt sich zusammen: aus dem Grundgehalt, den
tariflichen Zulagen sowie den von Fall zu Fall vereinbarten Leistungszulagen (die
bis zu 5% der tariflichen Bezüge gehen). Von diesem Roheinkommen gehen die
gesetzlichen Abzüge (für Steuern und Versicherungen) ab: das Reineinkommen
der Angestellten. Der Wirtschaftsbetrieb hat außer dem erwähnten Entgelt (Roh
einkommen des Angestellten) noch den auf ihn entfallenden Anteil an den Sozial
abgaben zu tragen, so daß sich die Gesamtaufwendungen stellen auf: 1. das ver
einbarte Entgelt (zuzüglich aller Nebenentgelte); 2. den eigenen Anteil des Be