triebes an den Sozialabgaben sowie 3. die Kosten für die Abführung der Abzüge
an die öffentlichen Kassen.
Aus einer Berechnung der oben erwähnten Erhebung über die Einkommen der Bank
angestellten geht hervor, daß sich der Unterschied zwischen dem, was der Angestellte tatsäch
lich erhält (Reineinkommen) und dem, was der Betrieb insgesamt aufzuwenden hat, nicht we
niger als 29% des als Durchschnitt ermittelten monatlichen Reineinkommens in Höhe von
242 RM (nach Abzug des 13. Monatsgehalts nur 220 RM) beträgt. Den letzteren Betrag er
hält der Angestellte ausbezahlt, wohingegen dem Bankbetrieb insgesamt 311 RM an Auf
wendungen im Durchschnitt erwächst. Hierin sind die Kosten für die Einbehaltung und Ab
führung der Abzüge nicht enthalten.
5. Anhang: Der Lohn des Arbeiters. Obwohl im Rahmen dieses Buches mehr die
kaufmännische Seite des Wirtschaftsbetriebes zur Darstellung kommt und die Ausführungen
über das Entgelt demnach die Bezahlung der kaufmännischen Mitarbeiter behandeln, ist es
doch notwendig, an dieser Stelle einiges über die Entlohnung der technischen Mitarbeiter,
insbesondere der Handarbeiter, zu sagen. Dies ist nicht nur deshalb erforderlich, weil die
Arbeitslöhne in der gesamten Industrie einen oft entscheidenden Teil der Kosten ausmachen,
sondern vor allem, weil die Kenntnis ihrer verschiedenen Arten und Formen für die kaufmän
nische Leitung im Hinblick auf die Art der Kostenzusammensetzung, auf das Verhältnis zur
Leistung des einzelnen und zur Leistung im ganzen, auf die Organisation der Abrechnung
und damit des gesamten Betriebes, nicht zuletzt aber auch auf die Stimmung und damit die
Leistungswilligkeit der Gefolgschaft wichtig ist.
Für den Wirtschaftsbetrieb gilt es, die Lohnform zu finden und anzuwenden, die jedem
einzelnen die Möglichkeit und den Anreiz zur Hergabe seiner Höchstleistungsfähigkeit gibt,
ohne daß körperliche oder seelische Schäden auftreten. So einfach und klar jedoch diese
Forderung lautet, so schwierig und ungewiß ist ihre Verwirklichung. Zwar ist die Arbeit im
technischen Betriebe, die hier behandelt wird, vorwiegend Arbeit von Hand oder an einer
Maschine und als solche einer genauen (mengenmäßigen) Leistungsmessung weit eher zugäng
lich als die stark geistig untermischte Tätigkeit im kaufmännischen Betrieb, insbesondere die
hier vorhandene Grundarbeit. Die völlige Trennung von Denk- und Handarbeit im Verfolg
der Arbeitsteilung ist jedoch bisher keineswegs gelungen und vor allem wohl nur in sehr unter
schiedlichem Ausmaß überhaupt möglich, so daß also auch zur Ausführung der Handarbeit
mehr oder minder große Kenntnisse, Erfahrungen und Überlegungen notwendig bleiben.
Abgesehen aber davon stecken im Lohn zu viele Bestimmungsgründe, deren rechnerische Er
fassung schwierig, ja teils unmöglich ist, als daß eine unmittelbare Kopplung mit der Leistung,
die für den Betrieb am zweckmäßigsten wäre, durchgeführt werden könnte.
Die Gründe liegen einmal in der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitenden
selbst, in seiner beruflichen Ausbildung (gelernt ■— ungelernt), seinen persönlichen Verhält
nissen (Geschlecht, Alter, Familienstand, Kinderzahl), seinen Ansprüchen im Hinblick auf den
Lebensunterhalt (Existenzminimum, angemessene Lebensweise), seinem mittel- und unmittel
baren Arbeitsaufwand (Verbrauch an Nahrung, Kleidung, Nerven) u. a. Sie liegen ferner in
der Art der Arbeit begründet, die ganz verschiedene Grade von körperlicher und geistiger An
strengung, Geschicklichkeit und Aufmerksamkeit, aber auch von Opfern an Freizeit (Nacht
arbeit, Sonntagsdienst), an natürlicher Lebensweise (Bergbau, Tunnelbau, Wasserbau), ja sogar
an Gefahr für Gesundheit oder Leben erfordert. Ferner spielt die Güte der gelieferten Arbeit
und die dazu benötigte Arbeitszeit, nicht zuletzt aber auch der erzielte Geschäftserfolg durch
die Erzeugnisse der Arbeit, der letztlich vom Markt bestimmt wird, eine ausschlaggebende
Rolle.
Je nach der stärkeren Betonung oder Vernachlässigung dieser oder ähnlicher Bestimmungs
gründe in Verbindung mit dem Bestreben des Betriebs, Höchstleistungen an Menge, Güte und
Wert zu erzielen, haben sich die gebräuchlichen Lohnformen entwickelt; die wesentlichsten
sollen im folgenden kurz beschrieben und beurteilt werden.
Alle bestehenden Lohnformen gehen letztlich in ihrer Berechnung auf Lei
stung in der Zeiteinheit zurück; das gilt vom sog. Stücklohn und ebenso von den
reinen Zeitlöhnen. Während jedoch beim Zeitlohn nur der Lohnsatz je Zeitein
heit fest ist, und die in dieser Zeiteinheit vollbrachte Leistung lediglich durch die
unterschiedliche Höhe des Lohnsatzes bewertet wird, wird beim Stücklohn un
mittelbar für die Leistung in der Zeiteinheit ein fester Geldbetrag angesetzt, so
daß also der Lohnsatz je Zeiteinheit nur über die in dieser Zeit vollbrachte Lei
stung, die Stückleistung, zu erkennen ist. Es ist klar, daß die letztere Art der Ent
lohnung, die je Stück, nur dann anwendbar ist, wenn die für die Leistung aufzu
wendende Zeit in möglichst festen und engen Grenzen ein für allemal bestimmt
Prion, Die Lehre vom Wirtschaftsbetrieb. III. 6