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1. Teil.
Allgemeine Grundsätze der Steuerpolitik.
a) Produktive und unproduktive Personen.
Die Steuerpolitik hat den Staat als eine Wirtschafts
gemeinschaft aufzufassen, und ihre Aufgabe ist es, dem Staat in
der Form von Steuern diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen,
deren er zur Deckung seines Bedarfs, zur Deckung also sowohl seiner
inneren wie seiner äußeren Schulden benötigt. Die innere Schuld
des Staates entsteht dadurch, daß er gezwungen ist, für alle die
jenigen Einwohner zu sorgen, welche nicht unmittelbar produktiv
sind, sondern in bezug auf die notwendigsten Lebensbedürfnisse von
der Produktion anderer Bevölkerungsschichten abhängen. Mit einer
klaren Erkenntnis vom Wesen der Produktion, genauer gesagt, vom
Unterschied produktiver und unproduktiver Personen, hat daher jede
rationelle Untersuchung steuerpolitischer Fragen zu beginnen. Hier
bei ist der Begriff der Produktion nicht in dem weiteren Sinne zu
fassen, wie ihn die Nationalökonomie aufgestellt hat, sondern man
muß sich an die rein materielle Seite der Frage halten, d. h. also,
man muß unter Produktion die Erzeugung wirklich notwendiger
Güter für unsern Lebensunterhalt verstehen. Der Bestand der
Wirtschaftsgemeinschaft ist nur gesichert durch die Produktion von
solchen Waren, welche wir für Wohnung, Kleidung, Ernährung und
sonstige unumgänglich notwendige Bedürfnisse gebrauchen. Im
Sinne dieser Abhandlung ist also unmittelbar produktiv nur der
jenige, welcher tatsächlich greifbare, materielle Sachgüter herstellt.
Natürlich muß die Produktion, soll sie nicht in ein wildes, gesetz
loses Durcheinander ausarten, in einer bestimmten Ordnung erfolgen.
Für diese Ordnung hat ein anderer Teil der Bevölkerung zu sorgen,
der sich zunächst aus dem ganzen Beamtenheer und des weiteren
eben aus all denjenigen Personen zusammensetzt, die zwar mittelbar
von größter Wichtigkeit für die Erhaltung der ganzen Volkswirt