Object : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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zunächst  vielleicht  scheinen  mag;  unser  Gerichtsverfahren  beispielsweise ­
  ist  ja  auch  grundsätzlich  öffentlich.  Wir  sind  gezwungen,  alle
unsere  Angelegenheiten,  manchmal  sehr  peinlicher  Natur,  vor  der
Oeffentlichkeit  zu  verhandeln,  warum  sollten  sich  da  gerade  die
steuerlichen  Angaben  für  die  Oeffentlichkeit  nicht  eignen?  In
einem  demokratischen  Staat  sollte  sich  niemand  schämen,  arm  zu
sein,  ebensowenig  aber,  reich  zu  sein.  Sollte  diese  Oeffentlichkeit
jemand  veranlassen,  aus  geschäftlichen  Gründen  des  Kredits  oder
des  Renommees  sein  Vermögen  größer  anzugeben,  als  es  wirklich  ist,
so  liegt  dies  nur  im  finanziellen  Interesse  des  Staates.  Auf  jeden
Fall  würde  niemand  riskieren,  sein  Vermögen  offenbar  falsch  anzugeben, ­
  denn  fast  jeder  hat  nähere  Bekannte,  Arbeitgeber  auch
Angestellte,  die  in  der  Lage  sind,  die  ungefähre  Richtigkeit  seiner
Angaben  beurteilen  zu  können.  Die  Befürchtung,  daß  die  Oeffentlichkeit
  der  Steuererklärungen  viele  Denunziationen  verursachen  könnte,
darf  uns  nicht  abschrecken;  im  übrigen  könnte  ja  hohe  Strafe  angedroht ­
  werden  für  jene,  die  in  böswilliger  Absicht  falsche  Denunziationen ­
  machen.  Von  wesentlicher  Bedeutung  ist  auch  der  gute
Eindruck,  den  es  auf  die  besitzlosen  Mitglieder  des  Volkes  machen
würde,  wenn  man  'ihnen  sagen  könnte:  „Mit  den  Schulden  habt  ihr
nichts  zu  tun,  dafür  haften  ausschließlich  die  Besitzenden."
Die  Steuerangaben  könnten  in  Form  eines  Offenbarungseides
geleistet  werden,  so  daß  auf  wissentlichen  oder  fahrlässigen  Meineid
Zuchthausstrafe  stände.  Bei  Konfiskationssteuern  wird  auch  die
Androhung  schärfster  Strafen  nichts  nutzen:  Wenn  jemand  70  bis
90  Prozent  seines  Vermögens  abgeben  soll,  so  ist  ihm  schließlich
jeder  Weg  recht,  die  Steuerbehörde  zu  hintergehen.  Dagegen  wird
die  Androhung  von  Zuchthausstrafen  dann  durchschlagenden  Erfolg
haben,  wenn  ihr  gegenüber  eine  Verpflichtung  steht,  die  nicht  groß
ist  und  von  jedem  anständig  denkenden  Staatsbürger  erfüllt
werden  kann.
Was  die  Höhe  und  Ergiebigkeit  der  Vermögenshaststeuer
betrifft,  so  ist  natürlich  außerordentlich  schwer  vorauszusagen,  was
sie  wohl  einbringen  wird  und  wie  hoch  sie  bemessen  sein  muß,  um
ihrem  finanzpolitischen  Zweck  zu  entsprechen.  Schwierig  ist  das
deswegen,  weil  die  Vermögenshaftsteuer  ja  letzten  Endes  auf  dem
Gesamtvolksoermvgen  basiert  und  genau  ziffernmäßige  Angaben
hierüber  nicht  vorhanden  und  wohl  auch  kaum  möglich  sind.  Man
            
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