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ist also bei der Beurteilung der entscheidenden Frage: Wie groß ist
das deutsche Volksvermögen? vorläufig allerdings auf Mutmaßungen
und Schatzungen angewiesen. Wenn man aber alle Gegenstände,
ob es sich nun um Häuser, Landgüter, Maschinen, Warenbestände,
Juwelen oder andere Dinge handelt, zu dem heutigen Jnflationstageswert
addiert, so muß man zu einem ungeheuren buchmäßigen
Volksvermögen gelangen. Vor dem Kriege hatte Steinmann-Bucher
das deutsche Volksvermögen auf 350 bis 400 Milliarden veranschlagt,
eine Schätzung, die aber offensichtlich sehr weit hinter dem
tatsächlichen Bestände zurückblieb. Eine Bezifferung auf 600 Milliarden
wäre schon damals kaum ausreichend gewesen. Legt man eine
Wertsteigerung infolge der Inflation auf das 1bfache zugrunde,
— fast alle Güter sind um das zehnfache, sehr wichtige Güter,
sogar Massengüter, wie Kohle usw, um das zwanzig- bis dreißigfache
gestiegen —, so kommt man zu der freilich phantastisch klingenden
Summe von 9000 Milliarden, die bei einer Besteuerung von 6 pro
Mille bereits 54 Milliarden erbringen würden. Legt man aber,
solange Deutschland mit solcher Finanznot zu kämpfen hat, anstatt
eines Satzes von 6 pro Mille einen solchen von 8 pro Mille zugrunde,
was bei meinem System natürlich ohne weiteres möglich
ist, und auch den einzelnen Zenstten noch keineswegs schwer belasten
würde, so würde diese einzige Steuer bereits 72 Milliarden erbringen,
d. h. schon den Hauptbedarf des Reiches vollauf decken. Ich betone
natürlich, daß meine Zahlen nicht als Tatsachen genommen sein
wollen, denn mir fehlen hierfür zur Ermittelung die nötigen Unterlagen;
sie sollen vielmehr nur dazu dienen, die Idee der Vermögenshaststeuer
als solche zu erklären und zu begründen. Wenn also
diesem Jnstations-Papiervermögen von 9000 Milliarden Mark, eine
Schuldenlast von — ebenfalls beispielsweise — 900 Milliarden
Papiermark gegenübersteht, so würde sich das Verhältnis von 1:10
ergeben.
Sollte die allgemeine Konjunktur zurückgehen, so würden
natürlich die Tageswerte sinken, und dann wäre das Verhältnis
vielleicht 1: 9 oder 1:8, aber die Zinsen- und Amortisationsdeckung
würde immer gesichert sein. Ich habe bisher die Vermögenshaststeuer
immer nur aus 6 Prozent (einschließlich Amortisation) festgesetzt,
es steht ja aber nichts im Wege, bei plötzlich eintretendem
berechtigten Staatsbedarf, also aus einer gewissen Zwangs- und