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der Wechselkurs sich entsprechend ungünstig gestaltet,
Auszahlungen auf London verkaufen, also praktisch Gold
zahlung in England gegen Silberwährungsgeld in den
Straits. Die Straitsregierung hat im Oktober 1907 von
dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Ein bestimmter
Kurs, bei dem die Maßregel eintreten müßte, ist nicht fest
gesetzt.
Die deutsche Parität des Straits Settlements Dollars läßt
sich nur auf dem Wege über den Sovereign gewinnen, und
zwar, da 60 $ = 7 £, durch die Rechnung.
7 . 20,42946
60
sodaß 1 $ = Ji 2,383437 ist. Die Goldverschiffungspunkte
zwischen Deutschland und Singapur werden theoretisch
bestimmt durch die Versendungskosten zuzüglich Beschaf-
fungs- bezw. Verwertungskosten von Pfund-Sterling, jedoch
sind Edelmetalltransaktionen weder mit Deutschland noch
mit England verkehrsüblich, „da die Regierung es vorziehe,
unter Abzug von 3 / 16 d für Verschiffungskosten Gold
in London in Empfang zu nehmen“. Da 3 / 16 d zirka
6,78°/ 00 der Parität ausmacht, so entspricht der Satz un
gefähr den Kosten für das etwas weiter liegende Kalkutta
mit 7,81°/oo- Durch diese Gepflogenheit der Regierung, die,
wie erwähnt, als Gegenwert Noten hergibt, wird der Gold
importpunkt für die Straits auf 2/4 3 / 16 festgelegt. Einen be
stimmten Goldexportpunkt kennt man nicht, man wird ihn
jedoch ebenfalls 3 / 16 d von der Parität entfernt, also bei _
2/3 13 / 16 suchen dürfen, da die Spesen in der umgekehrten
Richtung kaum andere sind. Nach Ausweis des Diagramms
hat sich denn auch der Kurs, abgesehen von der Herbst
krisis 1907 und den folgenden Monaten nie unter ?/3 13 / 10
bewegt. Nach der neuesten Veröffentlichung über die
Straitswährung*) soll die Straitsregierung gegebenenfalls
Silber zum Satze von 2/3 1 11 / 16 in Singapur aufnehmen gegen
Auszahlung von Gold in London, Im Oktober 1907 ist dies
tatsächlich geschehen.
1) Die Währung in den Straits-Settlements, Kolonialpolitische Stu
die von * , *, Schraoller’s Jahrbuch, 1912, II.