Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

ungeheuren Staatslasten phantastisch erhöhen, so daß daran gar 
nicht zu denken ist, und würde, selbst wenn der Privatbesitz als 
dem Staate geliehenes Dar lehn nur verzinst würde, nichts am 
kapitalistischen System ändern. Wie soll aber eine bürokratisierte 
Wirtschaft die notwendigen Leistungen hervorbringen; ist doch 
selbst die Privatwirtschaft in der gegenwärtigen Lage vielfach und 
in den meisten Fällen nicht fähig, die Löhne den Lebensnotwendig 
keiten entsprechend zu gestalten. Auch darin hat der Standpunkt 
der Unternehmer seine Berechtigung, daß es unbillig wäre, einen 
einzigen Industriezweig, wie den Bergbau, allein in eine neue Wirt 
schaftsform überzuführen, während die gesamte übrige Industrie 
weiter auf kapitalistischer Grundlage aufgebaut sein soll. 
Das Bestreben der Arbeiter hat dagegen im inneren Kern seine 
volle Berechtigung, wenn es die Anerkennung des Wertes der Arbeit 
zum Ziele hat. Die vom Kohlenbergbau zugebilligte Beteiligung 
der Arbeiter am Gewinn durch die Kleinaktie muß von den 
Arbeitern als ein Hohn auf ihre Rechte aufgefaßt werden, wird 
ihnen doch dabei zugemutet, selbst die kapitalistische Wirtschafts 
form von sich aus im Prinzip für alle Zukunft zu stützen. Gerade 
unter den gegenwärtigen Lebensverhältnissen würde auch eine 
Festlegung irgend eines Teiles vom Lohne im Betriebe für die 
größte Mehrzahl der Arbeiter unmöglich sein, da die Löhne fast 
in keinem Falle das allgemeine Lebensniveau der Vorkriegszeit 
gestatten, mithin nicht einmal normalerweise ausreichen. Das 
Recht, das dem Arbeiter der Besitz von Kleinaktien geben würde, 
würde außerdem in gar keinem Verhältnis zu ihrem Arbeitswert 
stehen, sondern nur ihren Besitzverhältnissen entsprechen und tat 
sächlich gar nichts bedeuten. Es würde daraus auch weder ein 
materieller noch ein ideeller Nutzen für die Volkswirtschaft ent 
springen. Die Kleinaktie ist aber auch das einzige — scheinbare — 
Entgegenkommen der Industrie gegenüber dem berechtigten Ver 
langen des arbeitenden Menschen, einen dem Wert der Arbeit ent 
sprechenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung der Betriebe zu 
erhalten. 
Aber ein wertvolles Moment hat der Gedankenaustausch zwischen 
Arbeiterschaft und Industrie ergeben, und das ist das beider 
seitige Bekenntnis, daß nur eine neue Wirtschaftsform, 
die die höchste Ausnutzung der Produktionsmittel im 
gemeinwirtschaftlichen Interesse durch gemeinsame Ar 
beit sicherstellt, die moralische Rechtfertigung für Ein 
griffe in die bestehende Rechtsordnung in sich trägt.
	        
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