ungeheuren Staatslasten phantastisch erhöhen, so daß daran gar
nicht zu denken ist, und würde, selbst wenn der Privatbesitz als
dem Staate geliehenes Dar lehn nur verzinst würde, nichts am
kapitalistischen System ändern. Wie soll aber eine bürokratisierte
Wirtschaft die notwendigen Leistungen hervorbringen; ist doch
selbst die Privatwirtschaft in der gegenwärtigen Lage vielfach und
in den meisten Fällen nicht fähig, die Löhne den Lebensnotwendig
keiten entsprechend zu gestalten. Auch darin hat der Standpunkt
der Unternehmer seine Berechtigung, daß es unbillig wäre, einen
einzigen Industriezweig, wie den Bergbau, allein in eine neue Wirt
schaftsform überzuführen, während die gesamte übrige Industrie
weiter auf kapitalistischer Grundlage aufgebaut sein soll.
Das Bestreben der Arbeiter hat dagegen im inneren Kern seine
volle Berechtigung, wenn es die Anerkennung des Wertes der Arbeit
zum Ziele hat. Die vom Kohlenbergbau zugebilligte Beteiligung
der Arbeiter am Gewinn durch die Kleinaktie muß von den
Arbeitern als ein Hohn auf ihre Rechte aufgefaßt werden, wird
ihnen doch dabei zugemutet, selbst die kapitalistische Wirtschafts
form von sich aus im Prinzip für alle Zukunft zu stützen. Gerade
unter den gegenwärtigen Lebensverhältnissen würde auch eine
Festlegung irgend eines Teiles vom Lohne im Betriebe für die
größte Mehrzahl der Arbeiter unmöglich sein, da die Löhne fast
in keinem Falle das allgemeine Lebensniveau der Vorkriegszeit
gestatten, mithin nicht einmal normalerweise ausreichen. Das
Recht, das dem Arbeiter der Besitz von Kleinaktien geben würde,
würde außerdem in gar keinem Verhältnis zu ihrem Arbeitswert
stehen, sondern nur ihren Besitzverhältnissen entsprechen und tat
sächlich gar nichts bedeuten. Es würde daraus auch weder ein
materieller noch ein ideeller Nutzen für die Volkswirtschaft ent
springen. Die Kleinaktie ist aber auch das einzige — scheinbare —
Entgegenkommen der Industrie gegenüber dem berechtigten Ver
langen des arbeitenden Menschen, einen dem Wert der Arbeit ent
sprechenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung der Betriebe zu
erhalten.
Aber ein wertvolles Moment hat der Gedankenaustausch zwischen
Arbeiterschaft und Industrie ergeben, und das ist das beider
seitige Bekenntnis, daß nur eine neue Wirtschaftsform,
die die höchste Ausnutzung der Produktionsmittel im
gemeinwirtschaftlichen Interesse durch gemeinsame Ar
beit sicherstellt, die moralische Rechtfertigung für Ein
griffe in die bestehende Rechtsordnung in sich trägt.