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her brach lag, und das war der Fall bei dem überwiegenden
Teile der deutschen Arbeitnehmer. Diese individuelle Triebkraft
als volkswirtschaftliche Energie einzusetzen, ist der Fortschritt in
der neuen Wirtschaft, dem die Fähigkeit zu gesteigerter Leistung
entspringen soll. Es wäre ein wirtschaftlich ungesundes System,
dem arbeitenden Menschen erhöhte Pflichten zuzuweisen, ohne
daß man ihm die diesen Pflichten entsprechenden Rechte zugesteht.
Die notwendige Erhöhung der Leistungen schafft erhöhte Pflichten,
und deshalb ist es ein Grundgebot der Gerechtigkeit, diese
erhöhten Pflichten auch mit erhöhten Rechten zu verbinden. Die
Steigerung der Arbeitsfreudigkeit kann aber nur Hand in
Hand gehen mit der Erhöhung der sozialen Stellung des
arbeitenden Menschen. Sie wird dadurch erreicht, daß der Klassen
unterschied, der bisher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
bestanden hat, zu existieren' aufhört und an seine Stelle eine voll
kommene Gleichstellung tritt. Die dem Arbeitswerte ent
sprechenden Rechte sind: Mitbesitz, Mitverwaltung und
Mitnutznießung des Betriebes, sie finden in der Arbeits
aktie ihren Ausdruck.
Eine Teilhaberschaft des arbeitenden Menschen entspringt
daraus, daß seine Arbeit als Einlage in den Betrieb gewertet wird.
Es finden sich mithin Kapital und Arbeit nicht wie bisher im
Dienstvertrage zusammen, sondern auf der Grundlage eines Ge-
nossenschaftsvertrages. Dem Mitbesitz entspricht die Mitver-
waltung, zu der der arbeitende Mensch bereits durch das Betriebs
rätegesetz das Recht erhalten hat. Der Arbeiter wird sich mithin
künftig nicht mehr allein als das Objekt im Betriebe fühlen können,
wodurch der soziale Gegensatz mit absoluter Sicherheit überbrückt
wird. Daß er als Miteigentümer und Mitunternehmer auch die
Mitnutznießung hat und haben muß, ist eine aus dem anderen
resultierende Selbstverständlichkeit. Jedem das Seine und
alles dem Ganzen, das ist und kann allein das Losungswort
der neuen fortschrittlichen Wirtschaft sein.
Aus dem Dienstverhältnis wird ein Sozietätsverhältnis,
und als solches fasse ich die Gleichberechtigung von Kapital und
Arbeit auf. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit
nehmer gleicht mithin dem Verhältnis, wie es etwa zwischen
dem Unternehmer und einem tätigen Teilhaber besteht.
Auf diesem Wege erhält die deutsche Wirtschaft einen rein
individualistischen Charakter. Das individuelle Prinzip war bisher
nur auf die Oberschichten beschränkt, und hat sich dort in einer