Full text: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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her brach lag, und das war der Fall bei dem überwiegenden 
Teile der deutschen Arbeitnehmer. Diese individuelle Triebkraft 
als volkswirtschaftliche Energie einzusetzen, ist der Fortschritt in 
der neuen Wirtschaft, dem die Fähigkeit zu gesteigerter Leistung 
entspringen soll. Es wäre ein wirtschaftlich ungesundes System, 
dem arbeitenden Menschen erhöhte Pflichten zuzuweisen, ohne 
daß man ihm die diesen Pflichten entsprechenden Rechte zugesteht. 
Die notwendige Erhöhung der Leistungen schafft erhöhte Pflichten, 
und deshalb ist es ein Grundgebot der Gerechtigkeit, diese 
erhöhten Pflichten auch mit erhöhten Rechten zu verbinden. Die 
Steigerung der Arbeitsfreudigkeit kann aber nur Hand in 
Hand gehen mit der Erhöhung der sozialen Stellung des 
arbeitenden Menschen. Sie wird dadurch erreicht, daß der Klassen 
unterschied, der bisher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
bestanden hat, zu existieren' aufhört und an seine Stelle eine voll 
kommene Gleichstellung tritt. Die dem Arbeitswerte ent 
sprechenden Rechte sind: Mitbesitz, Mitverwaltung und 
Mitnutznießung des Betriebes, sie finden in der Arbeits 
aktie ihren Ausdruck. 
Eine Teilhaberschaft des arbeitenden Menschen entspringt 
daraus, daß seine Arbeit als Einlage in den Betrieb gewertet wird. 
Es finden sich mithin Kapital und Arbeit nicht wie bisher im 
Dienstvertrage zusammen, sondern auf der Grundlage eines Ge- 
nossenschaftsvertrages. Dem Mitbesitz entspricht die Mitver- 
waltung, zu der der arbeitende Mensch bereits durch das Betriebs 
rätegesetz das Recht erhalten hat. Der Arbeiter wird sich mithin 
künftig nicht mehr allein als das Objekt im Betriebe fühlen können, 
wodurch der soziale Gegensatz mit absoluter Sicherheit überbrückt 
wird. Daß er als Miteigentümer und Mitunternehmer auch die 
Mitnutznießung hat und haben muß, ist eine aus dem anderen 
resultierende Selbstverständlichkeit. Jedem das Seine und 
alles dem Ganzen, das ist und kann allein das Losungswort 
der neuen fortschrittlichen Wirtschaft sein. 
Aus dem Dienstverhältnis wird ein Sozietätsverhältnis, 
und als solches fasse ich die Gleichberechtigung von Kapital und 
Arbeit auf. Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit 
nehmer gleicht mithin dem Verhältnis, wie es etwa zwischen 
dem Unternehmer und einem tätigen Teilhaber besteht. 
Auf diesem Wege erhält die deutsche Wirtschaft einen rein 
individualistischen Charakter. Das individuelle Prinzip war bisher 
nur auf die Oberschichten beschränkt, und hat sich dort in einer
	        
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