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Kontrolle zur Gewißheit zu machen. Indessen ist auch dieser
Zweck nicht erreicht, noch immer wird die sozialistische Agitation
von diesem Schlagwort beherrscht und die soziale Kontrolle in
den Betrieben ist gerade die Basis des sozialen Kampfes auf dieser
Grundlage geworden.
Aber selbst wenn man von diesen unerwünschten Nebenwirkungen
des Betriebsrätegesetzes absieht, ist mit ihm die politische
Gleichberechtigung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber
wirtschaftlich noch nicht erreicht. Das Gesetz nimmt dem Unternehmer
die alleinige freie Verfügung über seinen Betrieb, ohne
dem Arbeiter und Angestellten, der mitbestimmen soll, das gleiche
Interesse an Gedeih und Verderb des Betriebes zu geben, wie es
der Unternehmer wegen seiner natürlichen Verbindung mit dem
Betriebe hat. Das Bestimmungsrecht des Arbeitnehmers wird aber
entscheidend beeinflußt durch sein persönliches Arbeitnehmerinteresse,
das gegen den Unternehmer zu vertreten sein gutes unbestreitbares
Recht ist, dem aber unbedingt das volkswirtschaftliche
Interesse des Betriebes übergeordnet sein muß. In die Betriebe
direkt werden alle Konflikte hineingetragen, die schon wegen
des großen Energieverbrauchs nur hemmend wirken können und
im Produktionsprozeß mit größerem Nutzen eingesetzt werden
könnten. In einer Zeit, in der auch nicht der kleinste Teil einer
aufbaufähigen Kraft im Interesse des Ganzen aus der Produktion
ausgeschaltet werden darf, bedeutet diese Dezentralisation der
Verhandlungen in jeden einzelnen Betrieb hinein zumindest eine
unverantwortliche Verschwendung. Ein Schaden des Betriebes
aber, der ganz organisch auf die Volkswirtschaft zurückwirkt, bedingt
gleichzeitig eine Verringerung der Verbesserungsmöglichkeiten
in den Arbeits- und Lebensbedingungen des arbeitenden
Menschen und ist damit für beide Teile ein ungesunder Prozeß.
Der Arbeiter als Mitunternehmer muß in der Wirtschaft ein
fördernder Faktor sein. Durch ein Scheinrecht, das man dem
Arbeitnehmer gibt, kann man die notwendige Erweckung der Individualproduktivität
aller arbeitenden Menschen in der Volkswirtschaft
nicht erreichen. Gerade hieraus aber soll die Kraft des Aufbaues
genommen werden, weil sie hier vorhanden ist und die Erschließung
einer neuen Energiequelle bedeutet. Es kann
auch keine Rede davon sein, daß hierbei aus dem Arbeiter Leistungen
ausgepreßt werden sollen. Bisher ist in der deutschen
Volkswirtschaft diese die Leistungen erhöhende Arbeitsfreudigkeit
nicht ausgenutzt worden. Im patriarchalischen Verhältnis wirkte