Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Kontrolle  zur  Gewißheit  zu  machen.  Indessen  ist  auch  dieser
Zweck  nicht  erreicht,  noch  immer  wird  die  sozialistische  Agitation
von  diesem  Schlagwort  beherrscht  und  die  soziale  Kontrolle  in
den  Betrieben  ist  gerade  die  Basis  des  sozialen  Kampfes  auf  dieser
Grundlage  geworden.
Aber  selbst  wenn  man  von  diesen  unerwünschten  Nebenwirkungen ­
  des  Betriebsrätegesetzes  absieht,  ist  mit  ihm  die  politische ­
  Gleichberechtigung  des  Arbeitnehmers  mit  dem  Arbeitgeber
wirtschaftlich  noch  nicht  erreicht.  Das  Gesetz  nimmt  dem  Unternehmer ­
  die  alleinige  freie  Verfügung  über  seinen  Betrieb,  ohne
dem  Arbeiter  und  Angestellten,  der  mitbestimmen  soll,  das  gleiche
Interesse  an  Gedeih  und  Verderb  des  Betriebes  zu  geben,  wie  es
der  Unternehmer  wegen  seiner  natürlichen  Verbindung  mit  dem
Betriebe  hat.  Das  Bestimmungsrecht  des  Arbeitnehmers  wird  aber
entscheidend  beeinflußt  durch  sein  persönliches  Arbeitnehmerinteresse, ­
  das  gegen  den  Unternehmer  zu  vertreten  sein  gutes  unbestreitbares ­
  Recht  ist,  dem  aber  unbedingt  das  volkswirtschaftliche ­
  Interesse  des  Betriebes  übergeordnet  sein  muß.  In  die  Betriebe ­
  direkt  werden  alle  Konflikte  hineingetragen,  die  schon  wegen
des  großen  Energieverbrauchs  nur  hemmend  wirken  können  und
im  Produktionsprozeß  mit  größerem  Nutzen  eingesetzt  werden
könnten.  In  einer  Zeit,  in  der  auch  nicht  der  kleinste  Teil  einer
aufbaufähigen  Kraft  im  Interesse  des  Ganzen  aus  der  Produktion
ausgeschaltet  werden  darf,  bedeutet  diese  Dezentralisation  der
Verhandlungen  in  jeden  einzelnen  Betrieb  hinein  zumindest  eine
unverantwortliche  Verschwendung.  Ein  Schaden  des  Betriebes
aber,  der  ganz  organisch  auf  die  Volkswirtschaft  zurückwirkt,  bedingt ­
  gleichzeitig  eine  Verringerung  der  Verbesserungsmöglichkeiten ­
  in  den  Arbeits-  und  Lebensbedingungen  des  arbeitenden
Menschen  und  ist  damit  für  beide  Teile  ein  ungesunder  Prozeß.
Der  Arbeiter  als  Mitunternehmer  muß  in  der  Wirtschaft  ein
fördernder  Faktor  sein.  Durch  ein  Scheinrecht,  das  man  dem
Arbeitnehmer  gibt,  kann  man  die  notwendige  Erweckung  der  Individualproduktivität ­
  aller  arbeitenden  Menschen  in  der  Volkswirtschaft ­
  nicht  erreichen.  Gerade  hieraus  aber  soll  die  Kraft  des  Aufbaues ­
  genommen  werden,  weil  sie  hier  vorhanden  ist  und  die  Erschließung ­
  einer  neuen  Energiequelle  bedeutet.  Es  kann
auch  keine  Rede  davon  sein,  daß  hierbei  aus  dem  Arbeiter  Leistungen ­
  ausgepreßt  werden  sollen.  Bisher  ist  in  der  deutschen
Volkswirtschaft  diese  die  Leistungen  erhöhende  Arbeitsfreudigkeit
nicht  ausgenutzt  worden.  Im  patriarchalischen  Verhältnis  wirkte
            
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