Full text: Die Deutsche Volksversicherung

dem Tage entgegensehen, an dem das naturwidrige Kartell aufflog. 
Was konnte es ihnen schließlich schaden, wenn der Gründer der 
öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung erklärte, er habe mit den pri 
vaten Gesellschaften zu arbeiten versucht; dieser Versuch aber sei 
an deren mangelndem Entgegenkommen gescheitert.*) 
Das Eingreifen der nationalen Arbeiterschaft. 
Bei dieser Sachlage erschien die Gründung einer großen ge 
meinnützigen Volksversicherung ernstlich in Frage gestellt. Die Eini 
gung zwischen den öffentlichen Anstalten und den privaten Gesell 
schaften, soweit sie sich zur Gründung des neuen Unternehmens be 
reit erklärt hatten, war durch die Schuld des Herrn Geheimrat Kapp 
gescheitert. Ob unter diesen Umständen die Gründer der „Deutschen 
Volksversicherung" an dem Plane, den sie am 12. November 1912 ge 
faßt hatten, festhalten würden, erschien mehr als zweifelhaft. 
In diesem Augenblick sprang die nationale Arbeiterschaft ein. 
Sie konnte und wollte nicht dulden, daß die Gründung einer natio 
nalen gemeinnützigen Volksversicherung verhindert wurde, für die sich die 
nationale Arbeiterschaft eingesetzt hatte und die sie als eine ernste Not 
wendigkeit für sich und das Vaterland betrachteten. Am 17. Jan. 1913 
hatte Geheimrat Hackelver und der Verfasser im Reichstage eine Be 
sprechung, welche die Frage klären sollte, was nunmehr zu tun 
sei; insbesondere, ob sich unter den neugestalteten Verhältnissen 
die Gründung der „Deutschen Volksversicherung" noch empfehle. 
Herr Hackelöer erklärte dem Verfasser, daß, nachdem durch das 
eigenartige Verhalten des Herrn Kapp die von den privaten Gesellschaf 
ten als notwendig befundene und mit allen Mitteln angestrebte Eini 
gung mit den öffentlichen Lebensversicherungsanstalten bewußtermaßen 
*) Anmerkung des Verfassers: Wie berechtigt diese Ausführungen sind, 
ergibt sich am besten aus folgendem: Als diese Schrift bereits abgeschlossen 
war, kam die Nachricht, daß das „Kartell", das sich inzwischen schon den 
bescheideneren Namen „Volksveisicherungsverband" gegeben hatte, am 
II. November 1913 aufgeflogen ist. Das Abkommen vom II. Januar 1913 
gilt danach als aufgehoben; der „Verband der öffentlich-rechtlichen Lebens 
versicherungsanstalten" scheidet aus den: Volksversicherungsverbande aus, der 
Verband selbst aber wird von den alten privaten Volksversicherungsgesellschasten 
fortgeführt. Es hat also genau 10 Monate gedauert, bis das eingetreten ist, 
was jeder Eingeweihte voraussah, und was Geheimrat Kapp nicht minder bat 
vorauswiffen müffen. Festgehalten werden muß, daß der Gründer und Leiter 
der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten sich nicht gescheut hat, um dieses 
Gebildes wegen, das den Toveskeim schon bei seiner Geburt in sich trug, den Ver 
such zu unternehmen, der Gründung einer allgemeinen nationalen und gemeinnützi 
gen Volksversicherung so große Schwierigkeiten zu bereiten. Nicht unerwähnt 
aber darf bleiben, daß der Austritt der öffentlichen Lebensversicherungsanualten 
nicht gerade sehr freiwillig gewesen sein soll. Bereits seit Monaten bestanden Dif 
ferenzen in dem „Kartell", die sich schließlich dazu verdichteten, daß eine Reihe von 
Kartellmitgliedern die öffentlichen Lebensversicherungsanftalten, die sich nach den 
Worten des Geheimrats Kapp als „vom staatlichen Pflicht- und Verantwort- 
lichkeitsgefül>l getragene Selbstverwaltungskörperschasten mit behördlichem 
Charakter" kennzeichnen, wegen — unlauteren Wettbewerbs gerichtlich belangten. 
Wäre Serr Kapp mit seinen Anstalten also nicht freiwillig gegangen, so hätten 
seine lieben „Kartellbrüder" andre Mittel und Wege gefunden, ihm den Stuhl 
vor die Tür zu setzen. Man könnte über diese Dinge lachen, wenn sie mcht 
so bitter ernst wären!
	        
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