Full text : Die Deutsche Volksversicherung

Die  „Deutsche  Volksverstcherung  j
I

,  So  bildet  die  „Deutsche  Volksversicherung"  eiu  großes
soziales  und  nationales  Werk,  dessen  hohe  Bedeutung  für  die  minderbemittelten ­
  Volkskreise  die  kommenden  Jahre  erweisen  sollen  und
werden.  In  das  Verdienst  ihrer  Gründung  teilen  sich  30  deutsche
Lebensversicherungsgesellschaften  mit  den  Behörden  des  Reichs  und
den  Organisationen  der  nationalen  Arbeiterschaft.  Die  Versicherungsgesellschaften ­
  haben  die  erforderlichen  Mittel  und  ihre  reichen  Erfahrungen, ­
  sowie  zum  Teil  auch  ihren  gewaltigen  Organisationsapparat
in  den  Dienst  der  Sache  gestellt.  Die  Behörden  des  Reichs,  an  ihrer
Spitze  der  Reichskanzler,  und  vor  allem  der  Staatssekretär  Des
Reichsamts  des  Innern,  sowie  der  Präsident  des  Kaiserlichen  Aussichtsamts ­
  für  Privatversicherung,  haben  zu  ihrem  Teile  daran  mitgearbeitet, ­
  daß  wirklich  etwas  Gutes  geschaffen  wurde.  Die  nationale
Arbeiterschaft  aber  hat  durch  ihre  Mitwirkung  dafür  Sorge  getragen,
daß  die  Wünsche  der  Volkskreise,  welchen  die  neuen  Einrichtungen
zugute  kommen  sollen,  im  vollsten  Umfange  erfüllt  wurden.
Das  Stammkapital  der  Gesellschaft  beträgt  2  000  000  M;  daneben
haben  die  Gründer  für  die  Kosten  der  ersten  Einrichtung  einen  unverzinslichen ­
  Organisationsfonds  von  1000  000  M  zur  Verfügung
gestellt.  Anfang  Februar  1913  wurde  begonnen,  die  inneren
Einrichtungen  zu  schaffen,  die  Tarife  auszuarbeiten  und  die  Organisation ­
  aufzubauen.  Diese  gewaltige  Arbeit  ist  mit  einer  Schnelligkeit
und  Gewissenhafigkeit  durchgeführt  worden,  welche  allseitige  Anerkennung ­
  verdient.  Am  20.  Juni  1913  ist  durch  Senatsbeschluß  des  Kaiserlichen ­
  Aufsichtsamts  für  Privatversicherung  die  Genehmigung  zur
Aufnahme  des  Geschäftsbetriebes  erteilt  worden.  Nunmehr  wurdeir
beschleunigt,  aber  doch  gründlich  die  eigentlichen  Einrichtungen  für
den  inneren  Betrieb  so  gefördert,  öafj,  Ende  September  1913  die
eigentliche  planmäßig  werbende  Versicherüngstätigkeit  aufgenommen
werden  konnte.
Ueber  die  Einrichtungen  der  Gesellschaft  an  dieser  Stelle
nähere  Auskunft  zu  geben,  dürfte  sich  erübrigen.  Es  seien
hier  nur  kurz  die  Bestimmungen  des  Gesellschaftsvertrages
gestreift,  welche  die  Gemeinnützigkeit  für  alle  Zeiten  sicher
stellen.  80  Prozent  des  Gewinnes  kommen  den  Versicherten
vorweg  zugute.  Erst  aus  dem  Reste  wird  eine  Dividende  auf  das
Aktienkapital  verteilt,  die  mit  4  Prozent  des  Stammkapitals  nach
oben  begrenzt  ist.  Eine  Aenderung  dieser  Bestimmungen  bedarf  der
Zustimmung  des  Reichskanzlers.  Von  diesem  ist  ein  Reichskommissar
bestellt,  dem  eine  sehr  weitgehende  Aufsichtsbefugnis  eingeräumt  ist.
Beiläufig  mag  erwähnt  werden,  daß  diese  Bestimmungen  über
die  Verwendung  des  Gewinnes  für  die  Versicherten  wesentlich  günstiger ­
  sind,  als  bei  der  „Volksfürsorge"  und  den  öffentlichen  Anstalten; ­
  denn  diese  beiden  Volksversicherungsgesellschaften  müssen  zunächst ­
  ihr  Kapital  verzinsen,  bevor  sie  überhaupt  eine  Divi ­
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.