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und Brennerei stieg. Die Beschränkung der Haferverfüttcrung ließ
für die Pferdefütterung auf Zucker und zuckerhaltige Futtermittel
stark zurückgreifen. Auch für menschliche Nahrung wurde ein ver
stärkter Zuckerverbrauch im Interesse der Industrie und zur
Streckung anderer Nahrungsmittel vielfach empfohlen und tatsächlich
erreicht. Dementsprechend zogen die Preise au. Sie schnellten von
Januar 1915 ab sprunghaft in die Höhe und erreichten im Februar
einen Stand von mehr als 2 Mark über dem Preise des sperrfreien
Zuckers. Der Zuckerabsluß nahm rasch solchen Umfang an, daß
die Regierung schon Mitte Februar eingreifen mußte, um den Zucker
für menschliche Ernährung zu sichern. Auch von den landwirtschaft
lichen Brennereien, denen durch Regierungsverordnung gestattet
wurde, Rüben und Rübensäfte sowie Zucker ohne Änderung ihrer
Brennereiklasse zu verarbeiten, ist eine nicht unbeträchtliche Menge
Zucker verbraucht worden. Dazu kam in immer größerem Umfange
und für immer weitere Zwecke die starke Berfütteruug der Rüben,
infolge des Mangels an anderen Futterstoffen, und schließlich der
jenige gewaltige Aufschwung des einheimischen Verbrauchs, der sich
aus dem gesteigerten Verlangen nach Brotaufstrichmittclu aus
Zucker, als Ersatz des teuer und selten gewordenen Fettes, erklärte.
Das wurde auch durch eine regierungsseitig unterstützte Propaganda
in den Eisenbahnwagen usw. gefördert, die auf den Zuckerverbrauch
als Ersatz für andere Kohlehydrate hinwies.
Der Hauptgrund des jetzigen Zucker mangels
liegt aber trotz dieses Zusammentreffens verbrauchssteigernder Um
stände nicht darin, sondern in der starken Einschränkung des Rüben
baues. Schon im Herbst 1914 erhob sich ein heftiger Meinungs
streit über die Frage, ob es nicht angezeigt wäre, für das Jahr 1915
weniger Rüben und dafür mehr Getreide anzubauen. Hierbei wurde
ganz außer acht gelassen, daß die in Deutschland mit Zuckerrüben
angebaute Fläche nur ungefähr 2 bis 3 Hundertteile der gesamte»
landwirtschaftlich genutzten Bodcnfläche ausmacht, sodaß die durch
die Anbaueiuschränkung gewonnene Fläche für die Ausdehnung des
Getreideanbaues recht wenig in Betracht kommen konnte und kann.
Die Stimmen, welche die Einschränkung des Zuckerrübenbaues für
eine vaterländische Pflicht erklärten, fanden anfänglich weitgehende
Billigung. Zwar wurde eine Einschränkung durch Zwang nicht
eingeführt, jedoch durch Verordnung vom 4. März 1915 die Ver
tragspflicht zum vollen Rübenbau für die zwischen Fabriken und
Landwirten bestehenden Pflichtrüben-Anbauverträge um ein Viertel
herabgemindert. Schon vorher hatte das Landwirtschaftsministerium
in einem Erlaß zur Einschränkung des Rübenbaues zugunsten der