Full text : Der Zucker im Kriege

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und  Brennerei  stieg.  Die  Beschränkung  der  Haferverfüttcrung  ließ
für  die  Pferdefütterung  auf  Zucker  und  zuckerhaltige  Futtermittel
stark  zurückgreifen.  Auch  für  menschliche  Nahrung  wurde  ein  verstärkter ­
  Zuckerverbrauch  im  Interesse  der  Industrie  und  zur
Streckung  anderer  Nahrungsmittel  vielfach  empfohlen  und  tatsächlich
erreicht.  Dementsprechend  zogen  die  Preise  au.  Sie  schnellten  von
Januar  1915  ab  sprunghaft  in  die  Höhe  und  erreichten  im  Februar
einen  Stand  von  mehr  als  2  Mark  über  dem  Preise  des  sperrfreien
Zuckers.  Der  Zuckerabsluß  nahm  rasch  solchen  Umfang  an,  daß
die  Regierung  schon  Mitte  Februar  eingreifen  mußte,  um  den  Zucker
für  menschliche  Ernährung  zu  sichern.  Auch  von  den  landwirtschaftlichen ­
  Brennereien,  denen  durch  Regierungsverordnung  gestattet
wurde,  Rüben  und  Rübensäfte  sowie  Zucker  ohne  Änderung  ihrer
Brennereiklasse  zu  verarbeiten,  ist  eine  nicht  unbeträchtliche  Menge
Zucker  verbraucht  worden.  Dazu  kam  in  immer  größerem  Umfange
und  für  immer  weitere  Zwecke  die  starke  Berfütteruug  der  Rüben,
infolge  des  Mangels  an  anderen  Futterstoffen,  und  schließlich  derjenige ­
  gewaltige  Aufschwung  des  einheimischen  Verbrauchs,  der  sich
aus  dem  gesteigerten  Verlangen  nach  Brotaufstrichmittclu  aus
Zucker,  als  Ersatz  des  teuer  und  selten  gewordenen  Fettes,  erklärte.
Das  wurde  auch  durch  eine  regierungsseitig  unterstützte  Propaganda
in  den  Eisenbahnwagen  usw.  gefördert,  die  auf  den  Zuckerverbrauch
als  Ersatz  für  andere  Kohlehydrate  hinwies.
Der  Hauptgrund  des  jetzigen  Zucker  mangels
liegt  aber  trotz  dieses  Zusammentreffens  verbrauchssteigernder  Umstände ­
  nicht  darin,  sondern  in  der  starken  Einschränkung  des  Rübenbaues. ­
  Schon  im  Herbst  1914  erhob  sich  ein  heftiger  Meinungsstreit ­
  über  die  Frage,  ob  es  nicht  angezeigt  wäre,  für  das  Jahr  1915
weniger  Rüben  und  dafür  mehr  Getreide  anzubauen.  Hierbei  wurde
ganz  außer  acht  gelassen,  daß  die  in  Deutschland  mit  Zuckerrüben
angebaute  Fläche  nur  ungefähr  2  bis  3  Hundertteile  der  gesamte»
landwirtschaftlich  genutzten  Bodcnfläche  ausmacht,  sodaß  die  durch
die  Anbaueiuschränkung  gewonnene  Fläche  für  die  Ausdehnung  des
Getreideanbaues  recht  wenig  in  Betracht  kommen  konnte  und  kann.
Die  Stimmen,  welche  die  Einschränkung  des  Zuckerrübenbaues  für
eine  vaterländische  Pflicht  erklärten,  fanden  anfänglich  weitgehende
Billigung.  Zwar  wurde  eine  Einschränkung  durch  Zwang  nicht
eingeführt,  jedoch  durch  Verordnung  vom  4.  März  1915  die  Vertragspflicht ­
  zum  vollen  Rübenbau  für  die  zwischen  Fabriken  und
Landwirten  bestehenden  Pflichtrüben-Anbauverträge  um  ein  Viertel
herabgemindert.  Schon  vorher  hatte  das  Landwirtschaftsministerium
in  einem  Erlaß  zur  Einschränkung  des  Rübenbaues  zugunsten  der
            
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