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Kontingents, auf die Sicherstellung des Bedarfs und die Verhinderung
spekulativer Zurückhaltung, auf eine angemessene Erhöhung ocxMy
zucker- und Verbrauchszucker-Preise, auf eine Festsetzung von Groß
handels-Höchstpreisen und die Regelung des Verkehrs mit Zucker im
Betriebsjahre 1915/16.
a) Freigabe zum steuerpflichtigen Inlands-
verbrauche. Nachdem bis zum 15. April bereits 50 v. H. des
Kontingents freigegeben waren, wurde die Freigabe der noch übrigen
15 v. H. am 27. Mai verfügt. Schon am 1b. Juli sah sich die
Regierung infolge der veränderten Sachlage veranlaßt, über die
ursprünglich vorgesehenen 6b v. H. hinaus noch alle die in den
Fabriken lagernden Bestände, soweit sie nicht zur Berfütterung oder
anderweitig Verwendung gefunden hatten, freizugeben. Jakobs*)
schätzt die dadurch noch verfügbaren Mengen auf höchstens 15 v. H.
des Kontingents.
b) Sicherstellung d e s Bedarfes und Ver
hinderung der spekulativen Zurückhaltung. Durch
die Bekanntmachung vom 27. Mai 1915 wurde der Zentral-
Einkaufs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin die Aufgabe übertragen,
nach den Absichten der Reichsregierung im Bedarfsfälle in die
Zuckerwirtschaft einzugreifen. Um einen genauen Einblick über
die tatsächlich zur Verfügung stehenden Zuckermengen zu erhalten,
wurde erstmals für den 1. Juni eine Bestandsaufnahme von Ver
brauchszucker durch die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft angesetzt, die
alle freien Bestände von mehr als 50 dz erfassen sollte, soweit diese
nicht in staatlichem oder kommunalem Eigentum standen. Ferner
erhielt die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft unter bestimmten Voraus
setzungen ein Enteignungsrecht. Dabei konnten Verbrauchszucker-
mcngen des Betriebsjahres 1914/15, die sich nach dem 30. September
1915 noch in den Händen der Fabriken oder des Handels befanden,
von der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft zu einem um 10 je 50 kg
niedrigeren Preise übernommen werden, als der September-Preis
betragen hätte. Durch Bekanntmachung vom 17. Juni wurde weiter
der Vorverkauf von Rohzucker aus dem Betriebsjahre 1915/16 ver
boten. Der Spekulation und dem wilden Handel war bei dieser
Sachlage jode Gelegenheit genommen, durch Zurückhaltung von Ware
oder Vorkauf sich für das Betriebsjahr 1915/16 Vorteile zu sichern
und die zur Bedarfsdeckung benötigten Mengen dem Verkehr zeitweise
zu entziehen.
a. a, 0, S. 48.