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Die Ehrenhaftigkeit des Vertrages.
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Es gab aber noch einen Standpunkt, von dem aus ein
Maßstab an die Gerechtigkeit zu legen gewesen wäre, —
erdgebundener zwar als der hohe Gedankenflug, der uns
soeben beschäftigte, — nämlich die Frage bezüglich unserer
Versprechungen, auf Grund deren der Feind kapituliert
hatte. Vom Einmärsche in Belgien an, hatten die alliierten
Länder die Unantastbarkeit aller Verpflichtungen und die
Erhaltung des internationalen Vertrauens zu einem der
Hauptzwecke ihres Kampfes ausgerufen. Denn, nach dem
bestehenden Urteil der Welt, konnte nur dadurch, nur
allein durch Einführung der Völkerrechtsgesetze der
nationale Egoismus abgeschwächt und die Beständigkeit
getroffener Abmachungen gewährleistet werden. Es war
daher unsere ganz besondere Pflicht, so zu handeln, wie
wir es gepredigt hatten und sogar die Gewissenhaftigkeit
zu besitzen, keinen Vorteil selbst aus einer nicht ganz ein
deutigen Phrase zu ziehen.
Um daher den Frieden und seine Einwirkung auf das
allgemeine Vertrauen in die Redlichkeit der Alliierten zu
verstehen, müssen wir uns die Geschichte der Verhand-