Die Waffenstillstandsbedingungen.
Der aus diesem Notenaustausch entstandene Vertrag
zwischen Deutschland und den Alliierten ist klar und
unzweideutig. Die Friedensbedingungen müssen in Über
einstimmung mit den Reden des Präsidenten gebracht
werden, und der Zweck der Friedenskonferenz bestand
darin „die Einzelheiten ihrer Ausführung zu besprechen.“
Die Begleitumstände waren ungewöhnlich ernster und
bindender Art; denn eine der Forderungen bestand darin,
daß Deutschland in Waffenstillstandsbedingungen ein
willigen sollte, die es von vornherein wehrlos machten.
Was war nun der eigentliche Kernpunkt dieses Ver
trages, auf welchen sich die Alliierten festgelegt hatten?
Ich habe diese Frage in meinem Buche eingehend behandelt.
In kurzen Worten: Wir hatten uns zu einem Frieden aui
der Grundlage der 14 Punkte verpflichtet und unter Be
rücksichtigung des Prinzips, daß es „keine Annektiouen,
keine Kontributionen, keine Strafhandlungen geben sollte.“
Von gewissen Seiten wird immer noch behauptet, daß
sich der Feind bedingungslos ergeben habe, und daß wir
infolgedessen an die oben erläuterten Verpflichtungen nicht