Full text: Der Friedensvertrag von Versailles

the scale towards 
o 
e Maßnahmen, wie sie hier hinsichtlich des privaten 
|ams von Deutschen in den außerdeutschen Kolonien 
"izeichnet wurden, sind gleicher Weise auf privates 
les Eigentum in Elsaß-Lothringen anwendbar, mit 
ime solcher Fälle, in denen die französische Regierung 
amen glaubt gewähren zu sollen. 
-e Enteignung deutschen privaten Eigentums ist 
nicht auf die deutschen Kolonien und auf Elsaß- 
4 Igen beschränkt. Die zusammenfassende Wirkung 
Reihe von verwickelten Maßnahmen, welche in 
[■.i Buche einzeln besprochen wurden, ermächtigen 
iierten, Deutschland nach ihrem Belieben aus- 
ben (was noch nicht ganz vollbracht ist) und ihm 
.vegzunehmen, was es außerhalb seiner eigenen 
.grenzen, wie sie im Vertrage festgelegt wurden, 
Nicht nur seine überseeischen Kapitalsanlagen 
j beschlagnahmen und seine Verbindungen zu zer- 
sondern der gleiche Vorgang der Ausmerzung wird 
n Gebieten seiner früheren Verbündeten und von 
unmittelbaren Nachbarn zu Lande aus bewerkstelligt, 
e obigen Maßnahmen beziehen sich auf Deutschlands 
n Reichtum. Jene bezüglich Kohle und Eisen sind 
n wichtiger, als sie in ihren schließlichen Folgen 
hlands innere industrielle Wirtschaft und seinen 
ert direkt berühren. Das deutsche Reich ist eigent- 
f Kohle und Eisen viel mehr als auf Blut und Eisen 
aut gewesen. Die geschickte Ausbeutung der großen 
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