the scale towards
o
e Maßnahmen, wie sie hier hinsichtlich des privaten
|ams von Deutschen in den außerdeutschen Kolonien
"izeichnet wurden, sind gleicher Weise auf privates
les Eigentum in Elsaß-Lothringen anwendbar, mit
ime solcher Fälle, in denen die französische Regierung
amen glaubt gewähren zu sollen.
-e Enteignung deutschen privaten Eigentums ist
nicht auf die deutschen Kolonien und auf Elsaß-
4 Igen beschränkt. Die zusammenfassende Wirkung
Reihe von verwickelten Maßnahmen, welche in
[■.i Buche einzeln besprochen wurden, ermächtigen
iierten, Deutschland nach ihrem Belieben aus-
ben (was noch nicht ganz vollbracht ist) und ihm
.vegzunehmen, was es außerhalb seiner eigenen
.grenzen, wie sie im Vertrage festgelegt wurden,
Nicht nur seine überseeischen Kapitalsanlagen
j beschlagnahmen und seine Verbindungen zu zer-
sondern der gleiche Vorgang der Ausmerzung wird
n Gebieten seiner früheren Verbündeten und von
unmittelbaren Nachbarn zu Lande aus bewerkstelligt,
e obigen Maßnahmen beziehen sich auf Deutschlands
n Reichtum. Jene bezüglich Kohle und Eisen sind
n wichtiger, als sie in ihren schließlichen Folgen
hlands innere industrielle Wirtschaft und seinen
ert direkt berühren. Das deutsche Reich ist eigent-
f Kohle und Eisen viel mehr als auf Blut und Eisen
aut gewesen. Die geschickte Ausbeutung der großen
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