Schweineauftriebe auf den 40 bedeutendsten Schlachtvieh-
Märkten erkennen läßt. An Schweinen wurden den Märkten lebend
zugeführt;
1915; Stück
Februar 696 281
März 734 927
April . . 543 987
Mai 389 420
Juni 272 131
Juli 246 098
August 227 272
September 238111
Oktober 281 384
Da das Angebot weit hinter der Nachfrage zurückblieb, so trat
eilt ständiges Steigen der Schweinepreise ein, die schließlich eine
ungesunde Höhe erreichten.
Demzufolge sah sich der Bundesrat am 4. November 1915 ver
anlaßt, eine Verordnung über die Schweine preise
beim Verkauf zur Schlachtung zu erlassen, die sür die Orte mit
öffentlichen Schlachthäusern Geltung hatte. Die Verordnung sah
Gewichtsklassen vor, die, um die Fetterzeugung möglichst zu fördern,
in Stufen von je 20 kg Zunahme einen steigenden Einheitspreis
aufwiesen. Man unterließ es, für jeden Verkauf zur Schlachtung
Höchstpreise festzusetzen, und wollte die Preisregelung in den Gemeinden
ohne öffentliche Schlachthäuser durch die Preisfestsetzung für
Schweinefleisch erwirken, indem man bestimmte, daß bei Abgabe an
beu Verbraucher der Preis für rohes Schweinefleisch 140 v. H. des in
der nächstgelegenen Schlachthausgemeinde für das Lebendgewicht der
Schweine im Gewichte von 80 bis 100 kg geltenden Höchstpreises
nicht übersteigen dürfe. Der Erfolg war eine völlige Verödung der
Schlachthöfe der größeren Städte, weil die Wurstfabriken und
Räuchereien, die mit ihren Erzeugnissen nicht an den Höchstpreis
gebunden waren, ganz besonders aber die Konservenfabriken, auf dem
Lande zu ungebundenem Preise aufkauften.
Der Auftrieb aus den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkien
des Reichs sank in bedrohlicher Weise. Er betrug im;
November 1915 207 859
Dezember 1915 174 526
Januar 1916 125 650
Februar 1916 88167