Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

Schaf  ^1,  Kalb--2,  Schwein  ^4,  Rind  12,  entsprechend  den
verschiedenen  Durchschnittsschlachtgewichten,  zugelassen  wurde.  An
diesem  Umrechnungsverfahren  wurde  bis  in  die  neueste  Zeit
hinein  festgehalten.
Am  2.  Oktober  1916  war.  die  Verordnung  vom  21.  August  1916
und  damit  die  Neichsfleischkartc  in  Wirksamkeit  getreten.  ES  galt
daher  für  die  Reichsfleischstelle,  die  mit  dem  16.  Oktober  1916  beginnende ­
  neue  Umlage  den  leitenden  Gesichtspunkten  der  Verordnung
anzupassen.  Hauptzweck  der  Neichsfleischkarte  war,  möglichst  jedem
versorgungsberechtigten  Einwohner  des  Deutschen  Reiches  die  Wochenmenge ­
  von  250  g  Fleisch  zu  geben.  Es  mußte  die  Berechnung
der  Schlachtungen  für  die  Zivilbevölkerung  hiernach  auf  eine
völlig  ncue  GrundIage  gestellt  werden,  nämlich  auf  die  des
gleichmäßigen  Anteils  der  Zahl  der  Versorgungsberechtigten.
Hierzu  war  es  notwendig,  die  Z  a  h  l  d  e  r  v  c  r  s  o  r  g  u  n  g  s  b  c  -
rechtigten  Bevölkerung  festzustellen.  Dafür  standen  der
Reichsfleischstelle  genaue  Zahlen  der  Selbstversorger  zunächst  nicht  zur
Verfügung.  Sie  ermittelte  daher  durch  Umfrage  bei  den  Bundesregierungen ­
  die  voraussichtlichen  Zahlen  der  Selbstversorger  für  die  in
Aussicht  genommene  Unrlageperiode  von  nunmehr  3  Monaten  (16.  Oktober ­
  1916  bis  zum  15.  Januar  1917).  Die  gesamte  Einwohnerzahl
des  Reiches  nach  der  letzten  bekannten  Volkszählung,  gekürzt  um  die
Selbstversorger  und  um  den  Anteil  der  Kinderkarten,  ergab  die  Zahl
der  versorgungsberechtigten  Bevölkerung,  die  mit  der  Wochcnkopsmenge
der  Neichsfleischkarte  zu  beliefern  war.  Rach  Erfahrungen  der  süddeutschen ­
  Bundesstaaten  über  die  Nichtansnützung  der  Fleischkartenwerden ­
  von  der  ermittelten  Zahl  10  %  abgezogen.  Die  hiernach
verbleibende  Kopfzahl,  vervielfacht  mit  250  g,  ergab  die  für  die  einzelne ­
  Woche  der  Umlageperiode  benötigte  Fleischmenge  in  Grammzahlen. ­
  Diesem  Bedürfe  gegenüber  wurde  die  Deckung  errechnet,  indem
die  zur  Schlachtung  bestimmten  Vieharten  nach  den  schon  früher  genannten ­
  Sätzen  von  200,  40,  80  und  15  leg  Schlachtgewicht  '  in
Muskelfleisch  umgerechnet,  außerdem  die  Ausbeute  aus  Eingeweiden
nach  bekannten  Sätzen  eingestellt  und  das  mutmaßliche  Ergebnis  der
Wildausbeute  und  der  Schlachtung  von  Geflügel  hinzugerechnet  wurde.
Die  Berechnung  war  so  erfolgt,  daß  sich  noch  ein  Überschuß  über  den
Bedarf  ergab.
Die  Reichsfleischmenge,  geteilt  durch  die  Zahl  der  versorgungsberechtigten ­
  Bevölkerung  des  Reiches,  ergab  eine  U  m  I  a  g  e  q  n  o  t  e,
welche,  vervielfacht  mit  der  Zahl  der  versorgungsberechtigten
Bevölkerung  der  einzelnen  Bundesstaaten,  die  jedem  Bundesstaate  zu-3*

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.