Metadata: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Bci der am 1. März 1917 vorgenommenen Zählung wurde 
insgesamt ein Bestand von 10 714000 Kühen und Kalbinnen im 
Alter von mehr als 2 Jahreil festgestellt, worunter sich angeblich 
1230 000 Tiere befanden, die weder in Milch noch trächtig 
waren. Solche nicht in unmittelbarer Nutzung stehenden Tiere 
können ohne Schädigung der Betriebe zur Schlachtung heran 
gezogen werden. Nun kann wohl mit Recht der Einwand erhoben 
werden, daß diese Feststellung deswegen nicht einwandfrei ist, weil 
die Angabe der milchenden Tiere für den Viehhalter die Verpflichtung 
zur Ablieferung von Milch oder Fett mit sich bringt. Deshalb dürfte 
die Annahme begründet sein, daß manche nur mehr wenig Milch 
gebende Kuh als trocken stehend in die Zählungsliste eingetragen 
wurde. Die Besitzer waren sich wohl nicht darüber klar, daß die 
Bezeichnung der Tiere als trocken stehend die Gefahr mit sich brachte, 
daß bci der Deckung des Schlachtviehbedarfs diese Tiere in erster 
Linie entnommen werden. Wenn die Zahl der 1,2 Millionen nicht 
in Milch befindlicher Kühe bei der Zählung vom 1. März 1917 
richtig angegeben gewesen wäre, mußten immer noch 600 000 Rinder 
als Restbetrag aufgebracht werden, die nur dem Bestände des Jung 
viehes von 1 bis 2 Jahren entnommen werden konnten. Dabei 
konnten natürlich nur die über 18 Monate alten Tiere in Frage 
kommen, da jüngere Tiere — abgesehen von Jungbullcn, die bei 
guter Fütterung schon im Alter von °/ 4 Jahren schlachtreif sein 
können — ein zu geringes Lebendgewicht und eine zu geringe 
Schlachtausbeute liefern. Auf diese Weise hätte es nach rein 
theoretischer Berechnung und rein zahlenmäßiger Würdigung des 
Zählungsergebnisses vom 1. März 1917 möglich sein sollen, die für 
die verstärkte Umlage notwendige Zahl der Schlachtrinder aufzu 
bringen, ohne daß die milchenden Kühe, die Bullen und Zugochsen 
herangezogen werden mußten. Tatsächlich lagen aber die Ver 
hältnisse anders, und eine genauere Prüfung der Zählungsergebuisse 
vom 1. März 1917 ließ, zusammen mit der Erfahrung, daß schon 
bei der früheren Umlage, bei der etwas über 4% der Tiere über 
3 Monate dem Rinderbestande entnommen wurden, eine kleine Zahl 
Milchkühe zur Schlachtung gelangte, keinen Zweifel, daß zur Er 
füllung der verstärkten Umlage ein weiterer Eingriff in die 
M i l ch k u h b e st ä n d e unvermeidlich war. Die verstärkte Umlage 
für die Periode April bis Juli beanspruchte 9,38 % der Rinder über 
3 Monate, also über das Doppelte der durchschnittlichen Entnahme 
in den Vorperioden, bei der schon die Schlachtung von Milchkühen 
nicht vermieden werden konnte.
	        
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