Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

Zum  anderen  sollten  die  erlassenen  Verbote  eine  Ankaufserschwcrung
  bilben,  die  man  für  notwendig  hielt,  um  den  ungesund
stark  einsetzenden  Einkäufen,  die  angeblich  für  Heereszwecke,  m
Wirklichkeit  aber  aus  Spekulationsgründen  durchgeführt  wurden,
entgegenzuarbeiten.
Der  weiterhin  gegen  die  Verbote  gemachte  Einwurf,  daß  das
Schlachtvcrbot  für  weibliche  Rinder  unter  7  Jahren  die  A  b  ft  o  ß  u  n  g
der  schlechten  Milchtiere  unmöglich  machte  und  damit  die  notwendige
Säuberung  des  Viehbestandes  von  unproduktiven  Fressern  verhinderte,
trifft  insofern  nicht  zu,  als  das  Verbot  ja  nur  für  die  Dauer  von
3  Monaten  Geltung  hatte;  die  Abstoßung  nach  diesem  Zeitpunkt  war
also  möglich;  dazu  kommt,  daß  während  der  Geltungsdauer  des  Verbotes ­
  die  Herbstweide,  die  denkbar  billigste  Ernährungsweise,  den
Viehhaltern  zur  Verfügung  stand,  wodurch  eine  Erhöhung  der  FleischauSbeute
  durch  den  gerade  in  dieser  Zeit  erfolgenden  Zuwachs  erzielt
werden  konnte.  Außerdem  ermöglichte  das  Schlachtverbot  den
Winterstallmastgebicten,  die  das  zur  Mästung  benötigte  Vieh  uiu
diese  Zeit  einkaufen,  eine  gute  Erwerbsmöglichkeit  von  Magervieh.
Tatsächlich  haben  bei  der  langen  Dauer  des  Krieges  die  erlassenen
Schlachtverbote  insofern  eine  günstige  Wirkung  gezeitigt,  als  die
damals  vor  der  Schlachtung  bewahrten  männlichen  Kälber  und
Jungtiere  seit  der  Zählung  am  1.  Juni  1916,  das  ist  der  Zeitpunkt, ­
  wo  sie  in  die  Klaffe  der  zwei  und  mehr  Jahre  alten  Ochsen  und
Bullen  hineinwuchsen,  wiederum  eine  Vermehrung  dieser  so  wichtigen
Viehgattung  bewirkten,  die  bei  den  Bestandsaufnahmen  am  1.  Juni,
1.  September  und  1.  Dezember  1916  3,0,  3,2  und  2,9  v.  H.  den
vorhergehenden  Erhebungen  gegenüber  betrug.
Wenn  ein  Einwand  gegen  die  damalige  Verordnung  erhoben
werden  kann,  so  ist  es  der,  daß  die  Festlegung  eines  Mindestlebendgewichtes ­
  von  75  kg  bei  Kälbern  die  außerordentlich  verschiedene
Wüchsigkcit  und  Entwicklung  der  deutschen  Rinderrassen  nicht  berücksichtigte.^ ­
  Überall  da,  wo  leichte  Rinderschläge  gehalten  werden,
handelt  cs  sich  um  Gebiete  mit  schlechteren  Futterverhältnissen,  und
hier  lebt  die  meistens  auch  ärmere  Bevölkerung  ausschließlich  von  den
unmittelbaren  Erzeugnissen  ihres  Betriebes,'  wobei  die  Milch  die
Hauptrolle  spielt,  so  daß  die  Notwendigkeit,  den  Kälbern,  die  sonst
schon  mit  40  bis  50  kg  abgeschlachtet  wurden,  zur  Erreichung  von
75  kg  Lebendgewicht  verhältnismäßig  mehr  Milch  zu  geben,  eine
starke  Verschlechterung  der  menschlichen  Ernährung  mit  sich  brachte.
Über  die  Wirkung  des  Schlacht  Verbotes  geben
nachstehende  S  ch  l  a  ch  t  u  n  g  s  z  a  h  l  c  n  Aufschluß;
            
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