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aus diesem Verkauf, also zu dem später mit Recht so bekämpften Ern-
Hamstern, aufzufordern. Man nahm an, daß daurit der Verbrauch
ain besten gedeckt würde. DaS ist verständlich, weil damals niemand
mit völlig durchgreifender Bewirtschaftung des Fleisches auf Jahre
hinaus rechnete.
Das Reich begann Anfang 1916 durch Zusammenschließung deS
Viehhandels in Verbänden den Kampf um die Herrschaft auf dern
Viehnrarkte und über den Viehpreis aufzunehmen. Der Gründung
der Viehhanhelsverbände folgte die Festlegung der Schweinepreise
(BundeSratsverordnuug vom 14. Februar 1916) und schließlich die
Bestimmung der Höchstzahl der gewerblichen Schlachtungen (Bundes-
ratsvcrordnung vom 27. März 1916). Hierdurch wurde mit einen!
Schlage die Lage der Kommunalverbände völlig geändert. Der freie
Handel mit Vieh hörte auf. Die Kommunalverbände erhielten von
den staatlich bestimmten Stellen das Vieh, das der für ihren Bezirk
zugelassenen Schlachtungsziffer entsprach. Außerdem mußten sie
Kleinhandels-Höchstpreise für Schweinefleisch vorschreiben und den
Absatz ausländischer Fleischwaren regeln. Die Verordnung vom
27. März 1916 legte ihnen schließlich ganz allgemein die Aufgabe auf,
den Verkehr und Verbrauch hinsichtlich des
Schlachtviehfleisches zu ordnen.
Hiermit hat das Reich ein großes Wort gelassen aus
gesprochen, dessen Erfüllung den Konununalverbänden nicht ohne
weiteres möglich war. Der Schlüssel für die Viehzuteilung', die Zahl
der gewerblichen Schlachtungen, stiinmte.zunächst mit dem Bedarf der
kommunalen Bezirke nicht, da früher einzelne Schlachthäuser für
mehrere Bezirke, für Heeres-, Marine-, Schiffsproviantbedarf,
Konservenfabriken u. dergl. geschlachtet hatten. Während deshalb in
Städten wie Hamburg die schlüsselmäßige Lieferung den Bedarf sehr
gut deckte, ohne daß hierzu organisatorische Anstrengungen des Staates
nötig waren, entstand anderwärts ein großer Mangel. In den Groß
städten des Ostens und Westens sowie in weiten Teilen Mittel
deutschlands und später, als die Weidezeit den Auftrieb verringerte,
auch Süddeutschlands setzte das „Anstellen" nach Fleisch ein. Da die
Kommunalverbände den Verbrauch gleichwohl regeln sollten, mußten
sie nunmehr dem R a t i o n i e r u n g s p r o b l e m nähertreten.
Für dieses lagen die technischen Erfahrungen der Brot- und
Mehlverteilung und besonders der Butterverteilung, die in ähnlicher
Weise mit zu knappen Mengen zu rechnen gehabt hatte, vor. Dagegen
war man über die mögliche Rationshöhe lange sehr im Zweifel:
einerseits schwankte die tatsächliche Erfüllung der schlüsselmäßigen