Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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wertvollen  Anhaltspunkten  auch  die  „Schuldfrage  des  Vcrfütte'rns"
batte  lösen  helfen  können.  Weiter  konnten  die  vorhandenen  Futtermittel ­
  int  freien  Verkehr  und  zu  angemessenen  Preisen  den  Mastern
zugeführt  werden.  Andererseits  läßt  sich  aber  nicht  in  Abrede  stellen,
daß  eine  V  c  r  f  ü  t  t  e  r  u  n  g  von  Brotgetreide  stattgefunden
hat,  wozu  das  am  31.  Juli  1914  erlassene  Ausfuhrverbot  für  Verpflcgungs-
  und  Futtermittel  mithalf,  das  diejenigen  Getreidemengen
zurückhielt,  die  sonst  außer  Landes  gingen.  Dazu  kam  die  am
26.  Oktober  1914  erfolgte  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Getreide
und  Kleie,  die  eine  —  rein  geldlich  —  gleich  gute,  wenn  nicht  bessere
Möglichkeit  der  Verwertung  des  Getreides  durch  Verfüttern  an  Tiere
als  durch  Verkauf  zur  menschlichen  Ernährung  schuf.  Die  ani  gleichen
Tage  erschienene  Bekanntmachung  über  das  Verfüttern  von  Brotgetreide ­
  und  Mehl  wurde  wohl  häufig  nicht  beachtet,  wie  auch  daraus
zu  folgern  sein  dürfte,  daß  durch  eine  am  5.  Januar  1915  erschienene
neue  Vorschrift  eine  Verschärfung  des  in  der  Bekanntmachung  enthaltenen ­
  Verbotes  herbeigeführt  wurde.
Ob  die  Behauptung,  daß  im  ersten  Kricgsjahr  3  bis  4  Millionen
Tonnen  Getreide  an  Rinder  und  Schweine  verfüttert  wurden,  zutrifft, ­
  läßt  sich  schwer  nachprüfen;  jedenfalls  war  aber  das  Ergebnis
der  am  1.  Dezember  1914  erfolgten  Getreideerhebung  derartig,
daß  an  eine  Verminderung  des  S  ch  w  e  i  n  c  b  e  st  a  n  d  e  s
gedacht  werden  mußte.  Diese  erfolgte  in  der  Weise,  chaß  durch
Bundcsrats-Vekanntmachung  vom  25.  Januar  1915  die  Städte  und
Landgemeinden  mit  mehr  als  5000  Einwohnern  verpflichtet  wurden,
zur  Versorgung  der  Bevölkerung  mit  Fleisch  einen  Vorrat  an  Dauerwaren ­
  zu  beschaffen,  über  dessen  Umfang  und  Art  die  zuständigen
Behörden  näheres  bestimmen  sollten.  Gleichzeitig  wurde  zur  Erfüllung ­
  dieser  Verpflichtung  die  Möglichkeit  geschaffen,  den  Gemeinden
das  Eigentum  an  den  im  Privatbesitz  befindlichen  Schweinen  von  der
zuständigen  Behörde  übertragen  zu  lassen.  Die  den  Gemeinden  auferlegte ­
  Pflicht  der  Eindeckung  brachte  eine  derartige  Steigerung  der
Nachfrage,  daß  die  Schweinepreise  sprunghaft  in  die  Höhe  gingen,  wodurch ­
  cs  den  Kommunen  vielfach  nur  sehr  schwer  möglich  wurde,  auch
nur  annähernd  die  Fleifchvorräte  sich  zu  verschaffen,  die  von  den
LandeZzcntralbehörden  vorgesehen  waren?)  Die  Preußische  Regierung
hatte  unter  dem  8.  Februar  1915  angeordnet,  daß  die  Gemeinden
vorläufig  für  15  Jl  Dauerware  auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  beschaffen ­
  sollten.  Die  in  der  Verordnung  vom  25.  Januar  1915
9  Vergleiche  die  im  letzten  Abschnitt  des  Hcstes  angeführte  Entwicklung
der  Berliner  Marktpreise  Seile  88,
            
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