Metadata: Neueste Zeit (Abt. 3)

Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. 389 
Innerhalb des Verfassungslebens des Bundes aber rückte 
ebensowenig, wie der Ausbau der Militärverfassung, der Aus— 
bau der politischen Verfassung vorwärts. Und das war schließ— 
lich noch ein Glück. Denn sterreich hätte hier gern Be— 
stimmungen in restaurativem und reaktionärem Sinne getroffen. 
Allein das ließ die Opposition der Mittelstaaten, welche mittels 
ihrer verhältnismäßig liberalen Landesverfassungen einen soliden 
Partikularismus anzubahnen begannen, nicht zu. Und so kam 
es denn in der Wiener Schlußakte vom 8. Juni 1820, mit 
welcher die Entwicklung der Bundesverfassung erst eigentlich 
abschloß, im ganzen noch zu freiheitlichen Zusatzbestimmungen 
zur eigentlichen Bundesakte. Wichtig war da namentlich die 
Art, in der das Verhältnis der Bundesgewalt zu dem Einzel⸗ 
leben der Staaten bestimmt wurde; es wird davon bald ein— 
gehender die Rede sein. 
Die Veröffentlichung der Bundesverfassung wurde in Deutsch⸗ 
land mit Hohn und Ingrimm aufgenommen, nicht minder die 
Nachricht vom Zusammentritte des Bundestages, der, auf den 
1. September 1815 ausgeschrieben, vorbedeutungsvoll für 
die Energie dieser neuen Zentralgewalt erst am 5. November 
1816 stattfand. Selbst den Regierungen nahestehende Männer 
fragten sich, ob diese Sorte von Verfassung denn der Lohn sein 
solle für die patriotische Hingebung des Volkes in den Freiheits⸗ 
kriegen. Das Schwergewicht, welches sich in Form des not—⸗ 
wendigen legitimistischen Konservatismus Osterreichs der deutschen 
Entwicklung angehängt hatte, erkannten freilich die wenigsten, 
und so kam es zu einer blinden Erbitterung. 
Sie fand ihren Ausdruck zunächst in der doktrinären Kritik 
einer Fülle liberaler Zeitungen, der Nemesis Ludens, der 
Isis Okens, des Volksfreundes von Wieland, die alle im 
Schutze der liberalen Regierung Karl Augusts von Weimar 
erschienen, ferner im „Rheinischen Merkur“ von Görres, dem 
bedeutendsten Blatte damals nicht bloß des Mittelrheins, sondern 
Deutschlands überhaupt, in dem „Wächter“ von Arndt u. a. m. 
Sitz der Opposition waren dabei neben Thüringen namentlich 
die rheinischen Länder und die Staaten des Südens. Praktisch
	        
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