Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. 389
Innerhalb des Verfassungslebens des Bundes aber rückte
ebensowenig, wie der Ausbau der Militärverfassung, der Aus—
bau der politischen Verfassung vorwärts. Und das war schließ—
lich noch ein Glück. Denn sterreich hätte hier gern Be—
stimmungen in restaurativem und reaktionärem Sinne getroffen.
Allein das ließ die Opposition der Mittelstaaten, welche mittels
ihrer verhältnismäßig liberalen Landesverfassungen einen soliden
Partikularismus anzubahnen begannen, nicht zu. Und so kam
es denn in der Wiener Schlußakte vom 8. Juni 1820, mit
welcher die Entwicklung der Bundesverfassung erst eigentlich
abschloß, im ganzen noch zu freiheitlichen Zusatzbestimmungen
zur eigentlichen Bundesakte. Wichtig war da namentlich die
Art, in der das Verhältnis der Bundesgewalt zu dem Einzel⸗
leben der Staaten bestimmt wurde; es wird davon bald ein—
gehender die Rede sein.
Die Veröffentlichung der Bundesverfassung wurde in Deutsch⸗
land mit Hohn und Ingrimm aufgenommen, nicht minder die
Nachricht vom Zusammentritte des Bundestages, der, auf den
1. September 1815 ausgeschrieben, vorbedeutungsvoll für
die Energie dieser neuen Zentralgewalt erst am 5. November
1816 stattfand. Selbst den Regierungen nahestehende Männer
fragten sich, ob diese Sorte von Verfassung denn der Lohn sein
solle für die patriotische Hingebung des Volkes in den Freiheits⸗
kriegen. Das Schwergewicht, welches sich in Form des not—⸗
wendigen legitimistischen Konservatismus Osterreichs der deutschen
Entwicklung angehängt hatte, erkannten freilich die wenigsten,
und so kam es zu einer blinden Erbitterung.
Sie fand ihren Ausdruck zunächst in der doktrinären Kritik
einer Fülle liberaler Zeitungen, der Nemesis Ludens, der
Isis Okens, des Volksfreundes von Wieland, die alle im
Schutze der liberalen Regierung Karl Augusts von Weimar
erschienen, ferner im „Rheinischen Merkur“ von Görres, dem
bedeutendsten Blatte damals nicht bloß des Mittelrheins, sondern
Deutschlands überhaupt, in dem „Wächter“ von Arndt u. a. m.
Sitz der Opposition waren dabei neben Thüringen namentlich
die rheinischen Länder und die Staaten des Südens. Praktisch